Feiertagszuschlag Gastronomie 2026: Prozentsätze, Steuerfreiheit & Berechnung
Von René Ebert & Sanjaya Pattiyage · · 7 Min. Lesezeit · Betrieb & Service
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht: Ein fairer Feiertagszuschlag ist ein starkes Mittel, um Mitarbeiter zu halten. Wer Schichten und Zuschläge in eine…
Was ist der Feiertagszuschlag? (Grundlage §3b EStG)
Feiertagszuschlag Gastronomie 2026 (§3b EStG): In der Gastronomie sind Feiertagszuschläge steuerlich begünstigt: Bis zu 125 % des Grundlohns an normalen Feiertagen und bis zu 150 % an Weihnachten und Neujahr bleiben steuerfrei. Der Zuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durch Tarifverträge oder Arbeitsvertrag bindend – und für die Mitarbeiterbindung in der Gastronomie de facto unverzichtbar. Gilt auch für Minijobber (sv-frei!).
Highlights aus diesem Beitrag
Feiertagszuschlag Gastronomie 2026 (§3b EStG): In der Gastronomie sind Feiertagszuschläge steuerlich begünstigt: Bis zu 125 % des Grundlohns an normalen Feiertagen und bis zu 150 % an Weihnachten und Neujahr bleiben steuerfrei. Der Zuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durch Tarifverträge oder Arbeitsvertrag bindend – und für die Mitarbeiterbindung in der Gastronomie de facto unverzichtbar. Gilt auch für Minijobber (sv-frei!).
Häufige Fragen
Ist der Feiertagszuschlag in der Gastronomie gesetzlich Pflicht?
Nein. § 3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht die Zahlungspflicht. Verpflichtend wird der Zuschlag erst durch einen Tarifvertrag oder deinen Arbeitsvertrag. In der Praxis ist er aber kaum wegzudenken, weil sonst niemand an Feiertagen arbeiten möchte.
Wie viel Feiertagszuschlag muss ich an Weihnachten zahlen?
Am 25. und 26. Dezember sind bis zu 150 % des Grundlohns steuerfrei, am 24. Dezember ab 14 Uhr bis zu 125 %. Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt von Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. Zahlst du innerhalb dieser Grenzen, bleibt der Zuschlag komplett steuerfrei.
Gilt der Feiertagszuschlag auch für Minijobber?
Ja. Der Feiertagszuschlag ist auch für Minijobber steuerfrei und zusätzlich sozialversicherungsfrei. Er zählt nicht zur 556-Euro-Grenze und wird voll ausgezahlt. Wichtig ist nur, dass er getrennt vom Grundlohn abgerechnet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag?
Der Sonntagszuschlag gilt für Arbeit am Sonntag und ist bis zu 50 % steuerfrei. Der Feiertagszuschlag gilt für gesetzliche Feiertage und ist mit bis zu 125 % oder 150 % deutlich höher. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, zählt der höhere Feiertagssatz.
Wie berechne ich den Feiertagszuschlag für meine Mitarbeiter?
Die Formel lautet: Grundlohn pro Stunde × Prozentsatz × geleistete Stunden. Beispiel: 13 € Stundenlohn × 125 % = 16,25 € Zuschlag pro Stunde. Bei 6 Stunden ergibt das 97,50 € steuerfrei. Fällt ein Teil in die Nacht, kommt der Nachtzuschlag anteilig dazu. Feiertags-, Sonntags- und Nachtstunden sauber zu trennen, ist mit Zettel und Stift kaum zu schaffen. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master werden alle SFN-Stunden automatisch erfasst und getrennt ausgewiesen — so hast du bei jeder Lohnabrechnung und jeder Prüfung den Nachweis parat. Wer viele Aushilfen beschäftigt, sollte außerdem den Urlaubsanspruch Minijobber und den Jugendarbeitsschutz Regelungen im Blick behalten.