Maximale Arbeitszeit Gastronomie 2026: Was §3 ArbZG erlaubt (und die Ausnahmen)
Von René Ebert & Sanjaya Pattiyage · · 6 Min. Lesezeit · Betrieb & Service
Lange Abende, volle Wochenenden, dünne Personaldecke — in der Gastronomie ist die Versuchung groß, Mitarbeiter länger arbeiten zu lassen. Doch das…
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit — was §3 ArbZG sagt
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lange am Tag gearbeitet werden darf. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Werte:
Highlights aus diesem Beitrag
Maximale Arbeitszeit Gastronomie 2026 (§3 ArbZG): Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag — darf aber auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. In der Gastronomie nutzen viele Betriebe diese Ausnahme regelmäßig. Dazu kommt: Die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten ist unbedingt einzuhalten.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich als Restaurantbetreiber meine Mitarbeiter maximal einplanen?
Grundsätzlich 8 Stunden pro Tag, in der Spitze bis zu 10 Stunden. Die 10 Stunden sind aber nur erlaubt, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten wieder 8 Stunden pro Tag erreicht werden. Über das Jahr gerechnet liegt die Grenze bei durchschnittlich 48 Stunden pro Woche.
Darf ich in der Gastronomie 10 Stunden am Tag verlangen?
Ja, aber nur mit Ausgleich. Nach einer 10-Stunden-Schicht müssen andere Tage kürzer sein, damit der Sechs-Monats-Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt. Dauerhaft 10 Stunden ohne Ausgleich sind unzulässig und können teuer werden.
Was gilt für die Ruhezeit zwischen zwei Schichten in der Gastronomie?
Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten müssen mindestens 11 zusammenhängende Stunden liegen (§ 5 ArbZG). Wer um 1 Uhr nachts Feierabend hat, darf frühestens um 12 Uhr mittags wieder anfangen. Für Jugendliche sind es sogar 12 Stunden.
Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Arbeitszeit?
Pro Verstoß sind Bußgelder bis zu 15.000 € möglich (§ 25 ArbZG). Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die Behörden prüfen dabei vor allem die Zeiterfassungsunterlagen.
Gelten besondere Regeln für Aushilfen und Saisonkräfte?
Für Aushilfen und Minijobber gelten dieselben Höchstgrenzen wie für alle anderen. In echten Saisonbetrieben kann ein Tarifvertrag längere Zeiten von bis zu 12 Stunden erlauben. Ohne Tarifbindung bleibt es aber bei den normalen 8 bis 10 Stunden. Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten gleichzeitig im Blick zu behalten, ist mit einem Papier-Dienstplan kaum zu schaffen — und die Zeiterfassung ist ohnehin Pflicht. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master siehst du sofort, wenn eine Schicht die Höchstzeit reißt oder die Ruhezeit zu kurz wird. So planst du rechtssicher und hast bei jeder Kontrolle den Nachweis parat. Achte zusätzlich auf die richtigen Pausenzeiten in der Gastronomie und die Sonntagszuschläge und SFN-Zuschläge.