Sonntagszuschlag Gastronomie 2026: Höhe, Steuerfreiheit & Berechnung

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In der Gastronomie wird sonntags gearbeitet — das gehört zum Geschäft. Damit deine Leute die unbeliebten Schichten übernehmen, zahlst du in der Regel einen…

Was ist der Sonntagszuschlag? (§3b EStG)

Der Sonntagszuschlag ist ein Aufschlag auf den normalen Stundenlohn für Arbeit an Sonntagen. Das Besondere: Nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bleibt dieser Zuschlag bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei — und in vielen Fällen auch frei von Sozialabgaben. Für dich als Betrieb bedeutet das: Du kannst deinen Leuten mehr netto zahlen, ohne dass die Lohnkosten explodieren.

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Sonntagszuschlag Gastronomie 2026 (§3b EStG): In der Gastronomie ist der Sonntagszuschlag steuerlich begünstigt: Bis zu 50 % des Grundlohns bleiben steuerfrei, wenn Mitarbeiter sonntags arbeiten. Der Zuschlag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bindend und für die Mitarbeiterbindung in der Gastro de facto unverzichtbar. Gilt auch für Minijobber (sv-frei!).

Häufige Fragen

Wie viel Sonntagszuschlag muss ich in der Gastronomie zahlen?

Gesetzlich musst du gar keinen Sonntagszuschlag zahlen — § 3b EStG regelt nur die Steuerfreiheit, nicht die Höhe. Üblich und steuerlich begünstigt sind bis zu 50 % des Grundlohns. Bist du an einen DEHOGA-Tarifvertrag gebunden, gelten die dort festgelegten Sätze verpflichtend.

Ist der Sonntagszuschlag für Minijobber steuerfrei?

Ja. Der Sonntagszuschlag ist auch für Minijobber bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei — und zusätzlich sozialversicherungsfrei. Er zählt nicht zur monatlichen 556-Euro-Grenze und wird voll ausgezahlt. Genau das macht Sonntagsschichten für Minijobber besonders attraktiv.

Was passiert, wenn Sonntag und Feiertag zusammenfallen?

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt der höhere Satz — also der Feiertagszuschlag mit bis zu 125 %. Beide Zuschläge werden nicht addiert, es zählt der günstigere für den Mitarbeiter. Kommt Nachtarbeit dazu, darf der Nachtzuschlag zusätzlich obendrauf.

Muss ich den Sonntagszuschlag auf der Lohnabrechnung ausweisen?

Ja. Nach § 41a EStG müssen steuerfreie Zuschläge getrennt vom Grundlohn auf der Gehaltsabrechnung stehen. Nur so ist die Steuerfreiheit nachweisbar. Fehlt der getrennte Ausweis, kann das Finanzamt die Zuschläge nachträglich versteuern.

Gilt der Sonntagszuschlag auch für Azubis in der Gastronomie?

Ja. Auch Auszubildende, die sonntags arbeiten, haben Anspruch auf einen steuerfreien Zuschlag nach § 3b EStG — sofern der Betrieb Zuschläge zahlt. Grundlage für die Berechnung ist die Ausbildungsvergütung umgerechnet auf den Stundenlohn. Für Jugendliche gelten zusätzlich die Grenzen des Jugendarbeitsschutzes. Ein sauberer Sonntagszuschlag beginnt bei einem verlässlichen Dienstplan und einer Zeiterfassung, die Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden automatisch trennt. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master hast du jede Schicht sauber dokumentiert — und die steuerfreien Zuschläge auf Knopfdruck belegbar. So sparst du dir das mühsame Nachrechnen und bist bei jeder Prüfung auf der sicheren Seite.