„Minijobber haben doch keinen Urlaub" — dieser Satz fällt in vielen Küchen und kostet Betriebe jedes Jahr viel Geld. Denn er ist schlicht falsch. Auch geringfügig Beschäftigte haben denselben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie alle anderen. Wer das ignoriert, riskiert Nachforderungen bis zu drei Jahre rückwirkend. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie viele Urlaubstage einem Minijobber zustehen, wie du den Anspruch und das Urlaubsgeld berechnest und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Haben Minijobber überhaupt Urlaubsanspruch? (Antwort: Ja!)
Urlaubsanspruch Minijob 2026: Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub – auch in der Gastronomie. Der Anspruch berechnet sich anteilig nach Arbeitstagen: Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr. Urlaubsgeld muss während des Urlaubs weitergezahlt werden. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren – rückwirkende Forderungen sind möglich.
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub — egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit. Die Beschäftigungsform spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche jemand arbeitet.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen im Jahr. Umgerechnet auf die Arbeitstage sieht das so aus:
| Arbeitstage/Woche | Mindest-Urlaubstage/Jahr |
|---|---|
| 5 Tage | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Die Formel dahinter ist einfach:
(Arbeitstage pro Woche × 20) ÷ 5 = Urlaubstage im Jahr
Ein Minijobber, der drei Tage pro Woche arbeitet, hat also Anspruch auf 12 Urlaubstage. Die weit verbreitete Annahme „Minijobber haben keinen Urlaub" ist rechtswidrig und kann teuer werden.
Urlaubsgeld — was zahlt der Arbeitgeber?
Urlaub bedeutet bezahlte Freizeit. Das heißt: Während des Urlaubs läuft der Lohn ganz normal weiter. Berechnet wird er nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub.
Die Formel für das Urlaubsentgelt pro Tag:
Durchschnittlicher Wochenlohn ÷ Arbeitstage pro Woche = Urlaubsentgelt pro Urlaubstag
Ein Beispiel: Eine Servicekraft arbeitet 20 Stunden pro Woche an 3 Tagen, zu 13 € pro Stunde.
- Wochenlohn: 20 h × 13 € = 260 €
- Urlaubsentgelt pro Tag: 260 € ÷ 3 = 86,67 €
- Bei 12 Urlaubstagen im Jahr: 12 × 86,67 € = 1.040 € Urlaubsgeld über das Jahr verteilt
Wichtig: Nimmt der Mitarbeiter einen Urlaubstag, bekommt er also für diesen Tag denselben Lohn, als hätte er gearbeitet. Ein extra „Urlaubsgeld" als Bonus ist damit nicht gemeint — es geht um die Fortzahlung des normalen Lohns.
Wann entsteht der Urlaubsanspruch?
Nicht der volle Jahresurlaub steht sofort zur Verfügung. Das BUrlG regelt genau, wann welcher Anspruch entsteht.
- Volle Wartezeit (§ 4 BUrlG): Den vollen Jahresurlaub gibt es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Vorher anteilig: In den ersten sechs Monaten entsteht der Anspruch mit jedem vollen Monat zu einem Zwölftel des Jahresurlaubs.
- Jahreswechsel (§ 7 BUrlG): Nicht genommener Urlaub kann in Ausnahmefällen ins nächste Jahr übertragen werden — dann aber nur bis zum 31. März.
- Bei Kündigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG): Resturlaub, der nicht mehr genommen werden kann, muss in Geld ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung).
Wie du einen Urlaubswunsch sauber verwaltest, zeigt die passende Vorlage im Beitrag zum Urlaubsantrag in der Gastronomie.
Gastronomie-Besonderheiten — Saisonkräfte & unregelmäßige Schichten
Gerade in der Gastronomie arbeiten viele Aushilfen unregelmäßig oder nur in der Saison. Auch sie haben Urlaubsanspruch.
- Saisonkräfte: Der Urlaubsanspruch entsteht anteilig für die Dauer der Beschäftigung. Endet der Vertrag, muss der nicht genommene Urlaub abgegolten werden.
- Wechselnde Schichten: Arbeitet jemand mal an drei, mal an vier Tagen, wird der Anspruch nach dem Durchschnitt der tatsächlichen Arbeitstage berechnet.
- Kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage/Jahr): Auch hier gilt das Urlaubsrecht. Der Anspruch ist zwar klein, aber er besteht.
- Rückwirkende Forderungen: Der Urlaubsanspruch verjährt erst nach drei Jahren — und auch das nur, wenn du deine Mitarbeiter nachweislich auf offenen Urlaub hingewiesen hast. Betriebe, die den Urlaub jahrelang ignoriert haben, tragen ein echtes Risiko.
Eine verlässliche Personalplanung Gastronomie hilft, den Überblick über Ansprüche und Resttage zu behalten — auch bei vielen Aushilfen.
Urlaubstage aufrunden — die Halbe-Tag-Regel
Bei der anteiligen Berechnung kommen oft krumme Zahlen heraus — zum Beispiel 9,6 oder 13,3 Urlaubstage. Hier hilft § 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
Ein Beispiel: Ergibt die Berechnung 11,5 Tage, rundest du auf 12 Tage auf. Bei 11,4 Tagen bleibt es rechnerisch bei 11 — viele Betriebe runden aber freiwillig zugunsten des Mitarbeiters auf, um Streit zu vermeiden. Wichtig: Diese Aufrundung gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei vertraglichem Zusatzurlaub kannst du eine eigene Regelung treffen. Rechne im Zweifel großzügig — die paar Stunden sind günstiger als ein Konflikt.
Krankheit im Urlaub — was gilt?
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Wird ein Mitarbeiter während seines Urlaubs krank, gehen die Urlaubstage nicht verloren. Nach § 9 BUrlG werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet.
Das gilt auch für Minijobber. Legt deine Servicekraft also während ihres Urlaubs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, bekommt sie diese Tage als Urlaub zurück. Sie darf den Urlaub aber nicht einfach eigenmächtig verlängern — die zurückgewonnenen Tage müssen neu beantragt und genehmigt werden. Verlange in solchen Fällen immer ein Attest, damit die Sache sauber dokumentiert ist.
Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderung und Jugendliche
Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gibt es Gruppen mit einem höheren Anspruch — auch im Minijob:
- Schwerbehinderte Menschen: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 stehen zusätzlich fünf Urlaubstage pro Jahr zu (§ 208 SGB IX), bezogen auf die 5-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen wird der Zusatzurlaub anteilig gekürzt.
- Jugendliche: Für Mitarbeiter unter 18 gilt gestaffelter Mehrurlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz — je jünger, desto mehr Tage. Details findest du im Beitrag zum Jugendarbeitsschutz.
Diese Zusatzansprüche werden oft übersehen. Wer schwerbehinderte oder jugendliche Aushilfen beschäftigt, sollte den erhöhten Urlaub von Anfang an einplanen.
Urlaub bei Kündigung im laufenden Jahr — die Zwölftelung
Endet ein Minijob mitten im Jahr, steht dem Mitarbeiter nicht automatisch der volle Jahresurlaub zu. Hier greift die sogenannte Zwölftelung: Für jeden vollen Monat der Beschäftigung entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Ein Beispiel: Ein Minijobber mit 12 Urlaubstagen pro Jahr scheidet Ende Juni aus, war also sechs Monate da. Sein Anspruch: 6/12 von 12 Tagen = 6 Tage. Hat er davon schon 2 Tage genommen, müssen die restlichen 4 Tage ausgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn jemand nach erfüllter Wartezeit erst in der zweiten Jahreshälfte geht — dann kann der volle Jahresurlaub bestehen bleiben. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Blick in den Arbeitsvertrag oder die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Die 4 häufigsten Fehler von Restaurantbetreibern
Beim Thema Minijob-Urlaub gehen immer wieder dieselben Dinge schief:
- Kein Urlaubsplan für Minijobber — wer Ansprüche nicht dokumentiert, verliert den Überblick und bekommt am Jahresende Streit.
- Urlaub auszahlen statt gewähren — das ist nur bei einer Kündigung erlaubt. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses muss Urlaub als Freizeit genommen werden.
- Resturlaub bei Kündigung nicht abgelten — der nicht genommene Urlaub muss ausgezahlt werden, sonst ist er einklagbar.
- Urlaubsanspruch komplett ignorieren — der teuerste Fehler. Nicht gewährter Urlaub kann bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden.
So vermeidest du, dass Urlaub verfällt
Ein Thema, das viele Betriebe teuer zu stehen kommt: der Verfall von Urlaub. Grundsätzlich gilt Urlaub für das Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember. In Ausnahmefällen kann er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Aber Achtung: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nur dann, wenn du deine Mitarbeiter rechtzeitig und nachweislich darauf hingewiesen hast, dass noch Resturlaub offen ist. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Anspruch bestehen — und kann sich über Jahre ansammeln.
Für dich als Gastronom heißt das ganz konkret:
- Erinnere schriftlich. Weise dein Team spätestens im Herbst schriftlich auf den offenen Resturlaub hin.
- Dokumentiere den Hinweis. Ein kurzer Aushang reicht nicht — besser ist eine nachweisbare Info an jeden Einzelnen, etwa per unterschriebenem Zettel oder E-Mail.
- Führe eine laufende Übersicht. Wer den Resturlaub jederzeit im Blick hat, gerät gar nicht erst in die Situation, dass sich Ansprüche stapeln.
Dieser eine Schritt — die rechtzeitige, dokumentierte Erinnerung — schützt dich vor Nachforderungen und ist mit wenig Aufwand erledigt.
Rechenbeispiel — Pizzeria Servicekraft (konkret)
Nehmen wir Aylin, die in einer Pizzeria als Minijobberin arbeitet:
- Arbeitstage: 3 Tage pro Woche (Freitag, Samstag, Sonntag)
- Stunden: 6 Stunden pro Schicht, also 18 Stunden pro Woche
- Stundenlohn: 13 €
Schritt 1 — Urlaubsanspruch: (3 Arbeitstage × 20) ÷ 5 = 12 Urlaubstage im Jahr
Schritt 2 — Urlaubsentgelt pro Tag: Wochenlohn: 18 h × 13 € = 234 € 234 € ÷ 3 Arbeitstage = 78 € pro Urlaubstag
Schritt 3 — Urlaubsgeld gesamt: 12 Tage × 78 € = 936 € im Jahr
Aylin hat also Anspruch auf 12 bezahlte Urlaubstage, für die jeweils 78 € Lohn weiterläuft. Nimmt sie zum Beispiel eine Woche (3 Arbeitstage) frei, erhält sie dafür 234 € — genau so viel, als hätte sie gearbeitet. Für verwandte Zuschläge lohnt sich der Blick auf den Feiertagszuschlag berechnen, der an Feiertagen zusätzlich anfällt.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch im Minijob
Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber bei 3 Tagen pro Woche?
Bei 3 Arbeitstagen pro Woche stehen einem Minijobber 12 Urlaubstage im Jahr zu. Die Formel lautet: (Arbeitstage × 20) ÷ 5. Das ist der gesetzliche Mindesturlaub — ein Tarif- oder Arbeitsvertrag kann mehr vorsehen, aber niemals weniger.
Muss ich als Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen?
Ja, in dem Sinne, dass der Lohn während des Urlaubs weiterläuft. Berechnet wird er aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Ein zusätzliches Urlaubsgeld als Bonus ist dagegen freiwillig und nur Pflicht, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag es vorsehen.
Was passiert mit dem Urlaub, wenn ein Minijobber aufhört?
Nicht genommener Resturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das nennt man Urlaubsabgeltung und ist Pflicht, keine freiwillige Leistung. Am besten regelst du das schon im Kündigungsschreiben.
Gilt der Urlaubsanspruch auch bei kurzfristiger Beschäftigung?
Ja. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung von maximal 70 Tagen im Jahr besteht Urlaubsanspruch. Er ist wegen der kurzen Dauer klein, muss aber anteilig gewährt oder bei Vertragsende abgegolten werden.
Kann ich Urlaub mit Minijob-Lohn abkaufen?
Nein, während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht. Urlaub dient der Erholung und muss als bezahlte Freizeit genommen werden. Eine Auszahlung ist nur erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub offen ist.
Urlaubsansprüche, Resttage und Abgeltung im Blick zu behalten, ist bei vielen Aushilfen schnell unübersichtlich. Mit der Personalplanung und Zeiterfassung von Gastro Master siehst du für jeden Mitarbeiter den offenen Urlaub auf einen Blick — ohne Zettelwirtschaft und ohne böse Überraschungen bei der nächsten Kündigung. Wer außerdem viele Schichten plant, sollte die Pausenzeiten für dein Team und den Jugendarbeitsschutz im Blick behalten.