Urlaubsanspruch bei Krankheit 2026: Krankheit unterbricht den Urlaub nicht automatisch — aber Urlaubstage während einer AU-bescheinigten Krankheit dürfen nicht als Urlaub gezählt werden (§9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch bleibt erhalten. Bei Langzeitkrankheit verfällt der gesetzliche Urlaub nach 15 Monaten — aber nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG 2022).
Krankheit und Urlaub sind ein Thema, das viele Restaurantbetreiber unterschätzen — und das teuer werden kann. Wird jemand im Urlaub krank, gehen die Tage nicht verloren. Und wer lange krank ist, behält seinen Urlaub oft über Jahre. Dieser Ratgeber erklärt dir klar, welche Regeln gelten, wann Urlaub verfällt und welche Pflichten du als Arbeitgeber hast, um nicht auf hohen Nachforderungen sitzenzubleiben.
Entsteht Urlaubsanspruch trotz Krankheit?
Ja — und das ist der wichtigste Grundsatz. Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Arbeitsverhältnis (§ 1 BUrlG), ganz unabhängig davon, ob jemand krank ist oder nicht. Auch wer monatelang krankgeschrieben ist, sammelt weiter Urlaubsanspruch an.
Zwei Regeln sind dabei entscheidend:
- AU-Tage sind keine Urlaubstage (§ 9 BUrlG): Tage, an denen jemand krankgeschrieben ist, dürfen nicht als Urlaub gezählt werden. Der Urlaub bleibt für diese Tage erhalten.
- Krank im Urlaub: Wird ein Mitarbeiter während seines Urlaubs krank, sollte er sich sofort beim Arzt melden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Die betroffenen Tage werden dann automatisch als Urlaub gutgeschrieben — er bekommt sie also zurück.
Wichtig: Der Mitarbeiter darf den Urlaub nicht eigenmächtig verlängern. Die zurückgewonnenen Tage müssen später neu beantragt und genehmigt werden. Wie ein sauberer Antrag aussieht, zeigt die Urlaubsantrag Vorlage.
Verfällt Urlaub bei Langzeitkrankheit?
Hier lauert die größte Falle für Betriebe. Normalerweise verfällt Urlaub am Jahresende. Bei langer Krankheit gelten aber besondere Fristen.
- Regelfall: Urlaub verfällt am 31. Dezember, in Ausnahmefällen erst am 31. März des Folgejahres (§ 7 BUrlG).
- Bei Langzeitkrankheit: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres — also am 31. März des übernächsten Jahres.
- Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers (BAG 2022): Und hier kommt der entscheidende Punkt. Urlaub verfällt nur, wenn du deinen Mitarbeiter rechtzeitig und schriftlich auf den drohenden Verfall hingewiesen hast. Fehlt dieser Hinweis, verfällt der Urlaub nicht — auch nicht nach 15 Monaten.
Diese Tabelle fasst die Verfallsfristen zusammen:
| Situation | Verfall des Urlaubs |
|---|---|
| Normalfall | 31. Dezember des Urlaubsjahres |
| Übertragung (betrieblicher/persönlicher Grund) | 31. März des Folgejahres |
| Langzeitkrankheit | 15 Monate nach Jahresende (31. März des übernächsten Jahres) |
| Ohne Hinweis des Arbeitgebers | kein Verfall — Anspruch bleibt bestehen |
Die Gastronomie-Falle: Viele Restaurantbetreiber kennen diese Hinweispflicht nicht. Die Folge sind rückwirkende Ansprüche über mehrere Jahre, die bei einer Kündigung auf einen Schlag ausgezahlt werden müssen.
Gastronomie-Besonderheiten — Saisonkräfte & befristete Verträge
Gerade befristete Verträge und Saisonarbeit sind in der Gastronomie üblich. Auch hier gilt der Urlaubsschutz.
- Saisonkraft wird langzeitkrank: Der anteilige Urlaub entsteht trotzdem und muss bei Vertragsende in Geld abgegolten werden.
- Befristeter Vertrag endet während der Krankheit: Der Urlaub verfällt nicht einfach — er wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Krankheit in der Hochsaison: Fällt eine wichtige Kraft in der Hochsaison aus, ist das doppelt bitter. Ein Planungshinweis: Organisiere Vertretungen und einen Pool an Aushilfen frühzeitig, damit ein Ausfall nicht den ganzen Betrieb lahmlegt.
Eine vorausschauende Personalplanung & Dienstplan mit Vertretungsregelungen macht solche Ausfälle deutlich besser beherrschbar.
Krank im Urlaub — Checkliste für Mitarbeiter
Diese Punkte solltest du deinem Team klar kommunizieren, damit im Krankheitsfall alles richtig läuft:
- ✅ Sofort einen Arzt aufsuchen und eine AU-Bescheinigung ausstellen lassen — auch im Ausland.
- ✅ Den Arbeitgeber sofort informieren, spätestens am ersten Krankheitstag.
- ✅ Die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber senden (ein Scan oder Foto reicht in der Regel).
- ✅ Die betroffenen Urlaubstage werden gutgeschrieben und gelten nicht als verbraucht.
- ✅ Die zurückgewonnenen Tage später neu beantragen — nicht eigenmächtig dranhängen.
Wer diese Schritte kennt, vermeidet Missverständnisse und Streit über verbrauchte Urlaubstage.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall — die 6 Wochen
Neben dem Urlaub ist die Lohnfortzahlung das zweite wichtige Thema bei Krankheit. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) bekommt ein kranker Mitarbeiter bis zu sechs Wochen seinen vollen Lohn weiter — vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen.
Wichtig für die Gastronomie:
- Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf diese sechs Wochen Lohnfortzahlung. Das wird oft übersehen.
- Berechnet wird der Ausfall nach dem, was der Mitarbeiter ohne Krankheit verdient hätte — inklusive fest eingeplanter Schichten.
- Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Für dich als Betrieb endet dann die Zahlungspflicht.
- Umlage U1: Kleinere Betriebe bekommen einen Großteil der Lohnfortzahlung über das Umlageverfahren U1 von der Krankenkasse erstattet. Das entlastet gerade kleine Gastrobetriebe spürbar.
Die Lohnfortzahlung läuft parallel zum Urlaubsanspruch — beide Themen haben nichts miteinander zu tun, außer dass Krankheitstage keine Urlaubstage sind.
Krankmeldung richtig handhaben
Damit im Krankheitsfall alles sauber läuft, sollten die Regeln zur Krankmeldung in deinem Betrieb klar sein.
- Sofortige Meldung: Der Mitarbeiter muss sich unverzüglich melden, also am ersten Krankheitstag vor Schichtbeginn. Nur so kannst du eine Vertretung organisieren.
- AU-Bescheinigung: Ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung Pflicht. Du darfst sie aber schon ab dem ersten Tag verlangen — halte das am besten schriftlich im Arbeitsvertrag fest.
- Elektronische AU (eAU): Seit 2023 läuft die Krankmeldung für gesetzlich Versicherte elektronisch. Der Arzt meldet die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse, und du rufst sie als Arbeitgeber dort ab. Der gelbe Schein auf Papier entfällt für die meisten Fälle.
Ein klarer Ablauf bei Krankmeldungen spart dir im hektischen Gastro-Alltag viel Stress und sorgt dafür, dass keine Schicht unbesetzt bleibt.
Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Kündigung
Wenn ein länger kranker Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, wird der angesammelte Resturlaub in Geld ausgezahlt. Gerade bei Langzeitkrankheit können sich hier über Jahre erhebliche Beträge ansammeln.
Die Berechnung:
(Jahresurlaub ÷ 12) × Beschäftigungsmonate + noch offene Urlaubstage aus Krankheitsjahren = Gesamtanspruch
Dieser Gesamtanspruch wird mit dem üblichen Urlaubsentgelt bewertet und ausgezahlt. Genau hier wird das BAG-Urteil von 2022 wichtig: Kannst du nicht nachweisen, dass du auf den drohenden Verfall hingewiesen hast, sind die Ansprüche praktisch unbegrenzt und über mehrere Jahre einklagbar. Wer die Hinweise dokumentiert, begrenzt sein Risiko dagegen klar. Wie du eine Kündigung insgesamt sauber abwickelst, zeigt der Beitrag zur Kündigung Minijob Gastronomie.
Die häufigsten Fehler von Gastronomen bei Krankheit und Urlaub
Beim Zusammenspiel von Krankheit und Urlaub gehen immer wieder dieselben Dinge schief:
- Krankheitstage im Urlaub als Urlaub gewertet — mit ärztlichem Attest sind es keine Urlaubstage. Der Urlaub muss gutgeschrieben werden.
- Keine Verfall-Hinweise gegeben — ohne den dokumentierten Hinweis auf offenen Urlaub verfällt dieser nicht und sammelt sich über Jahre an.
- Urlaub bei Langzeitkrankheit gestrichen — der Anspruch bleibt bis zu 15 Monate nach Jahresende bestehen, und ohne Hinweis sogar länger.
- Urlaubsabgeltung bei Kündigung vergessen — offener Resturlaub aus Krankheitsjahren muss ausgezahlt werden und ist sonst einklagbar.
- Lohnfortzahlung bei Minijobbern übersehen — auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Wer diese Punkte kennt und dokumentiert, vermeidet die teuersten Fehler und ist bei einer Prüfung oder Kündigung auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit
Muss ein kranker Mitarbeiter seinen Urlaub nachholen?
Die Urlaubstage, an denen er krankgeschrieben war, werden ihm gutgeschrieben und gelten nicht als verbraucht. Er kann sie also zu einem späteren Zeitpunkt nachholen — muss den neuen Urlaub aber regulär beantragen. Voraussetzung ist eine ärztliche AU-Bescheinigung für die Krankheitstage.
Verfällt Urlaub, wenn jemand das ganze Jahr krank ist?
Bei Langzeitkrankheit verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Aber nur, wenn du als Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich auf den drohenden Verfall hingewiesen hast. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen.
Was passiert mit dem Urlaub einer Saisonkraft, die krank wird?
Auch eine Saisonkraft sammelt anteiligen Urlaubsanspruch an, unabhängig von der Krankheit. Endet der befristete Vertrag, muss der nicht genommene Urlaub in Geld ausgezahlt werden. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag während der Krankschreibung ausläuft.
Wie weise ich als Restaurantbetreiber auf den Urlaubsverfall hin?
Am besten schriftlich und nachweisbar, zum Beispiel per unterschriebenem Schreiben oder E-Mail an jeden Mitarbeiter einzeln. Weise darauf hin, wie viele Urlaubstage noch offen sind und bis wann sie genommen werden müssen. Bewahre diesen Nachweis auf — er schützt dich vor späteren Forderungen.
Können Urlaubstage, die wegen Krankheit nicht genommen wurden, ausgezahlt werden?
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht — Urlaub muss als Freizeit genommen werden. Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Resturlaub in Geld abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt auch für Urlaub aus Krankheitsjahren.
Krankheitsbedingte Ausfälle, offene Urlaubstage und die nötigen Verfall-Hinweise im Blick zu behalten, ist mit Papierlisten kaum machbar. Mit der Personalplanung von Gastro Master siehst du für jeden Mitarbeiter den offenen Urlaub und behältst den Überblick — auch über mehrere Jahre. So gehen dir weder Fristen noch Hinweispflichten durch, und die nächste Kündigung bringt keine böse Überraschung. Wer viele Aushilfen beschäftigt, sollte zusätzlich den Urlaubsanspruch für Minijobber kennen.