Ein reservierter Tisch, der leer bleibt, kostet bares Geld. Ohne Gegenmaßnahmen liegt die No-Show-Rate in vielen Restaurants bei 15 bis 30 Prozent. Pro nicht erschienenem Gast gehen dabei schnell 35 bis 70 Euro Umsatz verloren — an einem vollen Samstagabend summiert sich das auf mehrere Hundert Euro. Stand: August 2026.
Viele Betriebe fragen sich deshalb: Darf ich eine No-Show Gebühr verlangen? Und wenn ja, wie hoch und wie setze ich sie durch? Dieser Artikel klärt die rechtliche Lage in Deutschland, nennt konkrete Beträge, stellt vier wirksame Schutzstrategien gegenüber und liefert eine fertige Muster-AGB-Klausel zum Übernehmen.
Was ist ein No-Show in der Gastronomie?
Ein No-Show ist eine Reservierung, bei der der Gast einfach nicht erscheint — ohne abzusagen. Der Tisch bleibt für die reservierte Zeit blockiert und kann nicht anderweitig vergeben werden. Der Schaden ist doppelt: entgangener Umsatz und Ware, die schon vorbereitet wurde.
Zu unterscheiden ist der No-Show von einer normalen Stornierung. Sagt ein Gast rechtzeitig ab, kann das Restaurant den Tisch neu vergeben. Beim No-Show fehlt genau diese Chance, weil die Absage ausbleibt.
Die gute Nachricht: No-Shows sind kein unabänderliches Schicksal. Während unbetreute Betriebe bei 15 bis 30 Prozent liegen, sinkt die Quote mit konsequenten Erinnerungen und einer klaren Reservierungspolitik auf nur noch 2 bis 5 Prozent. Der Unterschied zwischen beiden Werten ist bei 40 Reservierungen pro Abend schnell ein voller Tisch — jeden Tag.
Besonders schmerzhaft sind No-Shows bei großen Gruppen und in Betrieben mit begrenzter Platzzahl. Wenn an einem ausgebuchten Abend ein Sechser-Tisch leer bleibt, verliert das Restaurant nicht nur den Umsatz dieser sechs Gäste, sondern hat gleichzeitig andere Anfragen abgelehnt. Wer den echten Schaden je Reservierung kennen will, sollte ihn im Rahmen der Preiskalkulation sauber beziffern — entgangener Umsatz minus der Kosten, die durch das Nichterscheinen eingespart wurden.
Ist eine No-Show Gebühr in Deutschland legal?
Ja, eine No-Show Gebühr ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Die Rechtsgrundlage ist § 280 Abs. 1 BGB: Wer eine vertragliche Pflicht verletzt, muss den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Eine Reservierung ist rechtlich eine verbindliche Abrede — erscheint der Gast nicht, verletzt er diese Abrede.
Der Haken liegt in der Praxis: Bei § 280 BGB trägt das Restaurant die Beweislast. Es muss also nachweisen, dass ein konkreter Schaden entstanden ist und wie hoch er war. Das ist bei einem einzelnen Tisch am belebten Abend oft schwer zu belegen — schließlich hätte der Platz theoretisch anders vergeben werden können.
Zwei Punkte solltest du zusätzlich kennen:
- Pauschale Vertragsstrafen in AGB gegenüber Verbrauchern sind heikel. Nach § 309 Nr. 6 BGB sind bestimmte Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Eine reine „Strafgebühr" ist damit angreifbar.
- Die rechtssicherste Methode ist die Anzahlung. Zahlt der Gast bei der Buchung einen Betrag im Voraus, der bei Nichterscheinen einbehalten wird, brauchst du keinen separaten Schadensnachweis. Der Vertrag regelt die Rechtsfolge von vornherein.
Kurz gesagt: erlaubt ja, aber die Umsetzung entscheidet über den Erfolg.
Ein weiterer Grund für die Anzahlung: Sie verschiebt die Beweislast. Bei einer nachträglichen Gebühr musst du dem Gast hinterherlaufen und den Schaden belegen. Bei einer Anzahlung ist das Geld bereits geflossen — der Gast müsste aktiv werden, um es zurückzufordern, und hätte dafür kaum eine Handhabe, wenn die Bedingungen klar vereinbart waren.
Wie hoch darf die No-Show Gebühr sein?
Eine gesetzliche Obergrenze für die No-Show Gebühr gibt es nicht. Maßgeblich ist, dass die Gebühr dem tatsächlichen Schaden entspricht — also dem entgangenen Umsatz abzüglich der Kosten, die du durch das Nichterscheinen gespart hast (etwa Wareneinsatz).
In der Praxis haben sich im DACH-Raum Beträge von 20 bis 50 Euro pro Person etabliert. Wichtig ist die Begründbarkeit:
- Bei einem mehrgängigen Fine-Dining-Menü mit fester Kalkulation lässt sich ein höherer Betrag leicht rechtfertigen — der entgangene Umsatz pro Gast ist klar bezifferbar.
- Bei einer einfachen À-la-carte-Reservierung ist der Schaden schwerer zu beziffern, weil unklar ist, was der Gast bestellt hätte. Hier sind niedrigere Beträge angemessen.
Die Faustregel: Je konkreter du den erwarteten Umsatz pro Gast belegen kannst, desto höher darf die Gebühr ausfallen. Eine Party mit festem Menü rechtfertigt mehr als ein spontaner Zweiertisch. Kommuniziere die Höhe außerdem transparent bei der Buchung — eine unangekündigte Gebühr sorgt für Ärger und schlechte Bewertungen, eine klar genannte wird meist akzeptiert.
4 Methoden, um No-Shows zu reduzieren
Statt No-Shows nur nachträglich zu berechnen, ist es klüger, sie von vornherein zu verhindern. Vier Methoden haben sich bewährt — hier im direkten Vergleich:
| Methode | Wirkung | Am besten geeignet für |
|---|---|---|
| Anzahlung / Deposit | sehr hoch, rechtssicher | Gruppen ab 6 Personen |
| Kreditkarten-Garantie | hoch, abschreckend | Fine Dining |
| Erinnerungs-SMS/-E-Mail | ca. 40 % Reduktion | alle Betriebe |
| AGB-Stornierungsklausel | gering (Abschreckung) | Ergänzung |
1. Anzahlung (Deposit). Der Gast zahlt bei der Buchung einen Betrag im Voraus, der bei Nichterscheinen verfällt. Das ist die rechtssicherste Methode, weil kein Schadensnachweis nötig ist. Besonders sinnvoll bei Gruppen ab sechs Personen, wo der Ausfall am teuersten ist.
2. Kreditkarten-Garantie. Der Gast hinterlegt bei der Reservierung seine Kreditkartendaten. Erscheint er nicht, wird die vereinbarte Gebühr abgebucht. Das ist ideal für Fine-Dining-Betriebe und lässt sich DSGVO-konform per Tokenisierung umsetzen: Statt die echten Kartendaten zu speichern, wird nur ein verschlüsselter Platzhalter (Token) hinterlegt.
3. Automatische Erinnerungen. Eine SMS oder E-Mail 24 Stunden und noch einmal 2 Stunden vor der Reservierung senkt die No-Show-Rate erfahrungsgemäß um rund 40 Prozent. Viele Gäste vergessen ihre Buchung schlicht — eine freundliche Erinnerung mit einfacher Absage-Möglichkeit hilft beiden Seiten. Ein digitales Reservierungssystem (Anbieter im Vergleich) verschickt diese Erinnerungen automatisch. So entsteht kein zusätzlicher Aufwand für dein Team: Das System erinnert, der Gast bestätigt oder sagt ab, und du siehst frühzeitig, welche Tische wieder frei werden. Genau diese frei werdenden Plätze kannst du dann kurzfristig neu vergeben, statt sie leer zu lassen.
4. AGB-Stornierungsklausel. Eine klare Klausel in den Buchungsbedingungen wirkt vor allem als Abschreckung. Die tatsächliche Durchsetzung gegenüber Verbrauchern ist rechtlich aber fraglich (siehe § 309 Nr. 6 BGB) — als alleinige Maßnahme reicht sie nicht.
Die stärkste Wirkung erzielst du durch Kombination: Erinnerungen für alle Reservierungen plus Anzahlung für die großen Gruppen.
Wer seine Tische mit verbindlichen Online-Vorbestellungen füllt, reduziert das No-Show-Risiko automatisch — denn ein Gast, der bereits bezahlt hat, erscheint auch.
Muster-AGB für Ihre No-Show-Klausel
Wenn du eine No-Show Gebühr einführen willst, gehört sie klar und schriftlich in deine Reservierungsbedingungen. Formuliere sie einfach und verständlich. Die folgende Klausel kannst du als Vorlage übernehmen und an deinen Betrieb anpassen:
„Bei Nichterscheinen ohne Stornierung bis [X Stunden] vor der Reservierung behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale von [20–50 €] pro Person in Rechnung zu stellen."
Wichtig bei der Verwendung:
- Zeitfenster festlegen. Setze für das [X Stunden] einen fairen Wert ein, üblich sind 24 Stunden. So hat der Gast genug Zeit, um abzusagen.
- Betrag begründbar halten. Wähle einen Betrag zwischen 20 und 50 Euro pro Person, der zu deinem Konzept passt.
- Zustimmung einholen. Die Klausel wirkt nur, wenn der Gast sie bei der Buchung ausdrücklich bestätigt — etwa durch ein Häkchen im Online-Formular oder eine Bestätigung per E-Mail.
Eine reine Klausel ohne aktive Zustimmung und ohne Zahlungsmethode im Hintergrund bleibt eine Absichtserklärung. Am stärksten wirkt sie in Kombination mit einer Anzahlung oder Kreditkarten-Garantie.
So setzen Sie eine No-Show Gebühr durch
Eine Gebühr ist nur so gut wie ihre Durchsetzung. Damit du im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehst, sind drei Dinge entscheidend.
Erstens: die Vereinbarung dokumentieren. Die No-Show-Regel muss vor der Reservierung klar kommuniziert und vom Gast bestätigt sein. Am einfachsten geht das digital — über ein Buchungsformular mit Bestätigungshäkchen oder eine E-Mail- beziehungsweise WhatsApp-Bestätigung.
Zweitens: eine Zahlungsmethode hinterlegen. Ohne eine im Voraus hinterlegte Anzahlung oder Kreditkarten-Garantie musst du die Gebühr nachträglich einfordern — das ist mühsam und oft aussichtslos. Mit hinterlegter Zahlung dagegen ist die Sache automatisch geregelt.
Drittens: den Schaden belegen können. Falls du dich doch auf § 280 BGB stützt, brauchst du Nachweise: die Reservierung, die Ablehnung anderer Anfragen für denselben Tisch und deine übliche Umsatzkalkulation.
Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: No-Shows verhageln auch die Personalplanung. Wer für einen voll reservierten Abend Personal einplant und dann reihenweise leere Tische hat, zahlt Löhne für Umsatz, der nie kommt. Verbindliche Reservierungen schützen also gleich doppelt — den Umsatz und die Kostenseite. Deshalb lohnt es sich, No-Show-Prävention nicht als lästige Rechtsfrage zu behandeln, sondern als festen Teil der Betriebsführung — genauso wie Einkauf, Dienstplan und Kalkulation.
Häufige Fragen zur No-Show Gebühr
Ist eine No-Show Gebühr in Deutschland erlaubt?
Ja, No-Show Gebühren sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Restaurants können auf Basis von § 280 BGB Schadensersatz für entgangenen Umsatz geltend machen. Praktisch ist die Durchsetzung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung oder Kreditkarten-Garantie jedoch schwierig. Die rechtssicherste Methode ist eine Anzahlung, die der Gast bei Nichterscheinen verliert — das bedarf keines separaten Schadensnachweises.
Wie hoch darf eine No-Show Gebühr für Restaurants sein?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis verlangen deutsche Restaurants typischerweise 20 bis 50 Euro pro Person. Die Gebühr muss dem tatsächlichen Schaden entsprechen (entgangener Umsatz minus eingesparte Kosten). Höhere Beträge lassen sich bei mehrgängigen Fine-Dining-Menüs leichter begründen als bei einfachen À-la-carte-Reservierungen.
Wie schützt sich ein Restaurant am besten vor No-Shows?
Die wirksamste Kombination: automatische Erinnerungsnachrichten 24 Stunden und 2 Stunden vor der Reservierung (reduziert No-Shows um ca. 40 %), plus eine Anzahlungspflicht für Gruppen ab 6 Personen. Für Fine-Dining-Betriebe empfiehlt sich zusätzlich eine Kreditkarten-Garantie über DSGVO-konforme Tokenisierung. Einfache Stornierungsklauseln in den AGB wirken zumindest als Abschreckung.
Was ist der Unterschied zwischen No-Show Gebühr und Anzahlung?
Eine Anzahlung ist ein Vorschuss, den der Gast bei der Buchung zahlt und der bei Nichterscheinen einbehalten wird — rechtlich klar, kein Schadensnachweis nötig. Eine No-Show Gebühr wird dagegen nachträglich erhoben und setzt voraus, dass das Restaurant den entstandenen Schaden belegen kann. Für Gastronomen ist die Anzahlung deshalb die rechtssicherere und einfachere Lösung.
Kann man eine No-Show Gebühr ohne Kreditkarte durchsetzen?
Ja, ohne Kreditkarten-Hinterlegung ist eine Durchsetzung möglich, aber aufwendig. Voraussetzung: Die Gebühr muss schriftlich vereinbart sein (z. B. per E-Mail-Bestätigung oder WhatsApp), und das Restaurant muss den konkreten Schaden nachweisen können. Einfacher ist es, für größere Gruppen eine Anzahlung per Banküberweisung oder Online-Zahlung zu verlangen — damit ist die Verbindlichkeit vor der Reservierung hergestellt.
Fazit
No-Show Gebühren sind in Deutschland erlaubt, aber ihre Wirkung steht und fällt mit der Umsetzung. Eine bloße Klausel in den AGB schreckt vielleicht ab, ist aber schwer durchzusetzen. Rechtssicher wird es erst mit einer Anzahlung oder Kreditkarten-Garantie — beides regelt die Rechtsfolge, bevor der Gast überhaupt kommt.
Für die meisten Betriebe ist die beste Strategie eine Kombination: automatische Erinnerungen für alle Reservierungen, eine Anzahlung für große Gruppen und eine klar formulierte, aktiv bestätigte Klausel. Wer zusätzlich auf verbindliche digitale Buchungen setzt, senkt das Risiko weiter. Über 800 Restaurants in DACH setzen auf Gastro Master, um Bestellungen digital und verbindlich abzuwickeln.
Am Ende geht es um dieselbe Rechnung wie bei jeder betrieblichen Entscheidung: Ein leerer Tisch kostet Geld — jede Maßnahme, die ihn füllt oder absichert, zahlt sich aus.
Stand des Artikels: August 2026. Rechtsangaben nach BGB — maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.