No-Show Gebühr Gastronomie: Was Restaurants wissen müssen

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Ein reservierter Tisch, der leer bleibt, kostet bares Geld. Ohne Gegenmaßnahmen liegt die No-Show-Rate in vielen Restaurants bei 15 bis 30 Prozent. Pro nicht…

Was ist ein No-Show in der Gastronomie?

Ein No-Show ist eine Reservierung, bei der der Gast einfach nicht erscheint — ohne abzusagen. Der Tisch bleibt für die reservierte Zeit blockiert und kann nicht anderweitig vergeben werden. Der Schaden ist doppelt: entgangener Umsatz und Ware, die schon vorbereitet wurde.

Häufige Fragen

Ist eine No-Show Gebühr in Deutschland erlaubt?

Ja, No-Show Gebühren sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Restaurants können auf Basis von § 280 BGB Schadensersatz für entgangenen Umsatz geltend machen. Praktisch ist die Durchsetzung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung oder Kreditkarten-Garantie jedoch schwierig. Die rechtssicherste Methode ist eine Anzahlung, die der Gast bei Nichterscheinen verliert — das bedarf keines separaten Schadensnachweises.

Wie hoch darf eine No-Show Gebühr für Restaurants sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. In der Praxis verlangen deutsche Restaurants typischerweise 20 bis 50 Euro pro Person. Die Gebühr muss dem tatsächlichen Schaden entsprechen (entgangener Umsatz minus eingesparte Kosten). Höhere Beträge lassen sich bei mehrgängigen Fine-Dining-Menüs leichter begründen als bei einfachen À-la-carte-Reservierungen.

Wie schützt sich ein Restaurant am besten vor No-Shows?

Die wirksamste Kombination: automatische Erinnerungsnachrichten 24 Stunden und 2 Stunden vor der Reservierung (reduziert No-Shows um ca. 40 %), plus eine Anzahlungspflicht für Gruppen ab 6 Personen. Für Fine-Dining-Betriebe empfiehlt sich zusätzlich eine Kreditkarten-Garantie über DSGVO-konforme Tokenisierung. Einfache Stornierungsklauseln in den AGB wirken zumindest als Abschreckung.

Was ist der Unterschied zwischen No-Show Gebühr und Anzahlung?

Eine Anzahlung ist ein Vorschuss, den der Gast bei der Buchung zahlt und der bei Nichterscheinen einbehalten wird — rechtlich klar, kein Schadensnachweis nötig. Eine No-Show Gebühr wird dagegen nachträglich erhoben und setzt voraus, dass das Restaurant den entstandenen Schaden belegen kann. Für Gastronomen ist die Anzahlung deshalb die rechtssicherere und einfachere Lösung.

Kann man eine No-Show Gebühr ohne Kreditkarte durchsetzen?

Ja, ohne Kreditkarten-Hinterlegung ist eine Durchsetzung möglich, aber aufwendig. Voraussetzung: Die Gebühr muss schriftlich vereinbart sein (z. B. per E-Mail-Bestätigung oder WhatsApp), und das Restaurant muss den konkreten Schaden nachweisen können. Einfacher ist es, für größere Gruppen eine Anzahlung per Banküberweisung oder Online-Zahlung zu verlangen — damit ist die Verbindlichkeit vor der Reservierung hergestellt.