Zuckersteuer Gastronomie: Was auf Restaurants, Bars und Cafés zukommt

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Die Zuckersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke. International heißt sie auch Softdrinksteuer oder Limonadensteuer. Anders als die…

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuer- oder rechtsberatende Auskunft. Für verbindliche Angaben zu deiner individuellen Situation wende dich bitte an deine Steuerberatung oder die zuständige Finanzverwaltung. Stand der Informationen: 26.08.2026.

Stand: 26.08.2026. Die Zuckersteuer ist aktuell so präsent wie nie. Grund sind neue Pläne des Finanzministeriums, die seit dem 25.08. für Diskussionen sorgen. Für dich als Gastronom zählt vor allem eine Frage: Was bedeutet das für deine Getränkekarte, deinen Einkauf und deine Kalkulation? Dieser Artikel ordnet den aktuellen Stand ein und zeigt dir, wie du dich jetzt schon vorbereitest.

Hinweis: Das Thema entwickelt sich gerade schnell weiter. Die Angaben in diesem Artikel spiegeln den 26.08.2026. Sobald ein offizieller Gesetzentwurf vorliegt, aktualisieren wir die Zahlen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Zuckersteuer ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Sie wird bei Herstellern erhoben, die sie voraussichtlich über höhere Einkaufspreise an dich weitergeben.
  • Ursprünglich beschlossen für 2028, mit zwei Steuersätzen (26 und 32 Cent pro Liter). Das Finanzministerium will die Steuer nun schon 2027 einführen — mit mehr betroffenen Getränken und einem dritten Satz von 38 Cent pro Liter.
  • Neu und für viele überraschend: Auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen wie Cola Zero sollen 26 Cent pro Liter kosten.
  • Beschlossen ist noch nichts. Innerhalb der Bundesregierung gibt es offenen Streit über die Ausgestaltung.
  • Für dich heißt das: Kein Grund für Panik, aber ein guter Zeitpunkt, deine Getränkekarte vorausschauend zu prüfen.

Was ist die Zuckersteuer überhaupt?

Die Zuckersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke. International heißt sie auch Softdrinksteuer oder Limonadensteuer. Anders als die Mehrwertsteuer wird sie nicht bei dir als Gastronom erhoben, sondern direkt bei den Herstellern der Getränke.

Das Prinzip ist einfach: Der Hersteller zahlt die Abgabe pro Liter verkauftem Getränk. Ob er diese Kosten weitergibt, hängt vom Markt ab. Eine Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2022 hat genau das für bisherige Softdrinksteuern gemessen. Im Durchschnitt landeten 82 % der Steuerlast am Ende bei den Endverbrauchern (Quelle: Andreyeva et al., JAMA Health Forum, 2022, zitiert nach Wikipedia). Für dich heißt das im Klartext: Die Mehrkosten wirst du wahrscheinlich in deinem Wareneinsatz spüren. Das gilt auch, wenn du die Steuer nicht selbst abführst.

In Deutschland gab es bereits einmal eine Zuckersteuer — allerdings auf Rohzucker, nicht auf Getränke. Sie bestand von 1841 bis 1993 und wurde mit dem EU-Binnenmarkt abgeschafft. Quelle: Wikipedia, Stichwort "Zuckersteuer".

Aktueller Stand: Zwei Entwicklungsstufen im Vergleich

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil in den letzten Tagen viel durcheinandergegangen ist. Die folgende Tabelle trennt, was wirklich beschlossen ist, von dem, was gerade nur vorgeschlagen wird.

Stufe 1: beschlossen (Ende April 2026) Stufe 2: nur vorgeschlagen (seit 25.08.2026)
Geplanter Start 2028 2027
Steuersätze 26 Cent / 32 Cent pro Liter 26 / 32 / 38 Cent pro Liter
Betroffene Getränke Zuckergesüßte Softdrinks (Limonade, Cola) Zusätzlich: Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Fertigkaffee
Zero-Getränke (Süßstoff) Nicht betroffen 26 Cent pro Liter
Verwendung der Einnahmen Zweckgebunden für Krankenkassen Allgemeine Steuer, kein Zweck festgelegt
Rechtlicher Status Grundsatzbeschluss im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Nur Positionspapier, kein Gesetzentwurf
Quelle Gastgewerbe-Magazin, DDG Handelsblatt, t-online (25./26.08.2026)

Stufe 1 ist also real beschlossen, aber vergleichsweise moderat. Stufe 2 stammt vom Bundesfinanzministerium und geht deutlich weiter — sowohl beim Zeitpunkt als auch beim Umfang.

Wichtig für dich: Nichts aus Stufe 2 ist beschlossen. Es existiert bislang kein Gesetzentwurf, nur ein Positionspapier. Innerhalb der Regierung gibt es offenen Streit. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Vorschlag öffentlich. Sein Argument: Er geht weit über die Empfehlungen der Gesundheitsministeriums-Kommission hinaus. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor der Zero-Besteuerung. Ihr Punkt: Bei Zero-Getränken gibt es keinen Zucker mehr, den die Steuer noch reduzieren könnte (Quelle: t-online, 26.08.2026).

Wer zahlt die Zuckersteuer wirklich?

Formal zahlt der Hersteller. Praktisch trägst du als Betrieb einen Teil mit, sobald Hersteller und Großhandel die Steuer einpreisen. Studien zu bisherigen Softdrinksteuern zeigen einen klaren Zusammenhang: Steigt der Preis um 10 %, sinkt die Nachfrage im Schnitt um 10 % oder mehr. Ökonomen nennen das eine Preiselastizität von minus eins (Quelle: Popkin/Ng, PLOS Medicine 2021, zitiert nach Wikipedia). Das bedeutet zweierlei für dich: Höhere Einkaufspreise sind wahrscheinlich. Und das Trinkverhalten deiner Gäste könnte sich verschieben, weg von klassischen Softdrinks.

Welche Getränke sind betroffen?

Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Diskussionsstand zusammen. Beachte: Die Sätze für die neuen, seit 25.08. diskutierten Kategorien sind noch nicht final beziffert.

Getränke-Kategorie Beispiele Geplanter Satz Status
Softdrinks, hoher Zuckergehalt Cola, klassische Limonade, Energy-Drinks 32–38 Cent/Liter Diskutiert seit 25.08.
Softdrinks, mittlerer Zuckergehalt manche Eistees, Fruchtschorlen 32 Cent/Liter Ursprünglicher Vorschlag
Softdrinks, geringer Zuckergehalt leicht gesüßte Getränke ab 5g/100ml 26 Cent/Liter Ursprünglicher Vorschlag
Zuckerfrei mit Süßstoff Cola Zero, Fanta Zero, Light-Varianten 26 Cent/Liter Neu, seit 25.08., umstritten
Weitere zur Diskussion stehende Kategorien Säfte, Milchgetränke, Haferdrinks, Biermischgetränke, Fertigkaffee noch nicht beziffert Neu, seit 25.08.
Nicht betroffen Wasser, ungesüßter Kaffee/Tee, Wein, Bier pur, Spirituosen

Quellen: Gastgewerbe-Magazin, Handelsblatt, t-online, Stand jeweils 25.–26.08.2026.

Was bedeutet das konkret für deinen Betrieb? Eine Beispielrechnung

9 Cent zusätzlicher Wareneinsatz — so viel könnte ein 0,3-Liter-Glas Cola mehr kosten, wenn die höchste diskutierte Steuerstufe (38 Cent/Liter) kommt und Hersteller die übliche Quote von 82 % weitergeben. Quelle: Modellrechnung auf Basis von Handelsblatt (25.08.2026) und Andreyeva et al. (JAMA Health Forum, 2022).

So kommt die Zahl zustande: Nimm ein 0,3-Liter-Glas Cola mit hohem Zuckergehalt. Bei 38 Cent pro Liter entfallen rechnerisch 11 Cent Steuer auf dieses Glas. Realistisch geben Hersteller davon rund 82 % weiter. Das ergibt etwa 9 Cent Mehrkosten pro Glas in deinem Wareneinsatz.

Multipliziere das mit deinem eigenen Absatz. Verkaufst du beispielsweise 100 bis 150 gezuckerte Softdrink-Gläser pro Tag, ergibt das rechnerisch 9 bis 13,50 Euro Mehrkosten täglich. Hochgerechnet auf ein Jahr mit rund 300 Betriebstagen sind das etwa 2.700 bis 4.000 Euro — wenn du nichts an deiner Karte änderst. Setze am besten deinen eigenen Tagesabsatz ein. Die Formel bleibt gleich: Gläser pro Tag mal Cent-Betrag aus der Tabelle oben.

Wichtig: Das ist eine Modellrechnung auf Basis der aktuell diskutierten, noch nicht final beschlossenen Sätze. Sie ist keine Prognose auf den Cent genau, sondern zeigt dir die Größenordnung. Für die konkrete Kalkulation deiner eigenen Karte hilft dir unser Artikel zur Getränke-Kalkulation in der Gastronomie mit der passenden Formel und Aufschlags-Logik.

Zero-Getränke trotzdem besteuert — was das für deine Karte bedeutet

Viele Betriebe planen aktuell, bei steigenden Softdrink-Preisen einfach stärker auf Zero- und Light-Varianten umzusteigen. Nach dem neuesten Vorschlag würde das nicht helfen: Auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen sollen 26 Cent pro Liter kosten. Das ist der Punkt, der in der Fachpresse bislang am wenigsten bekannt ist, weil er erst seit dem 25.08. diskutiert wird.

Planst du deine Karte gerade neu, lohnt sich deshalb ein zweiter Blick. Nicht nur "zuckerfrei oder gezuckert" wird entscheidend sein, sondern eher "Fertiggetränk oder eigene Zubereitung". Selbst hergestellte alkoholfreie Getränke fallen nach aktuellem Stand vermutlich nicht unter die Abgabe. Das gilt zum Beispiel für hausgemachte Limonaden, Infused Water oder Kombucha aus eigener Herstellung. Der Grund: Die Steuer setzt bei der Getränkeindustrie an, nicht bei der Zubereitung im eigenen Betrieb. Das ist allerdings noch nicht final geklärt und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

5 Schritte, die du jetzt schon vorbereiten kannst

Noch ist nichts final beschlossen. Trotzdem lohnt sich Vorbereitung. Karten, Lieferantenverträge und Kalkulationen lassen sich nicht über Nacht ändern.

Erstens: Gehe deine Getränkekarte durch. Notiere dir, welche Positionen nach dem aktuellen Diskussionsstand betroffen wären — Softdrinks, Säfte, Eistees, Radler und auch Zero-Varianten. Prüfe, wie hoch ihr Anteil an deinem Getränkeumsatz ist.

Zweitens: Sprich frühzeitig mit deinen Lieferanten. Frage aktiv nach, wie Großhandel und Hersteller die mögliche Steuer weitergeben wollen — über höhere Preise oder über zuckerreduzierte Rezepturen.

Drittens: Kalkuliere Alternativen jetzt schon durch. Selbstgemachte Limonaden, ungesüßte Alternativen und alkoholfreie Cocktails können deine Marge stabil halten, wenn klassische Softdrinks teurer werden. Unser Artikel zur Preiskalkulation in der Gastronomie zeigt dir das passende Kalkulationsschema.

Viertens: Positioniere Alternativen aktiv, nicht als Notlösung. Gäste bemerken, ob zuckerreduzierte Getränke lieblos als Nebenangebot erscheinen oder als eigenständige, attraktive Auswahl. Eine klare Positionierung auf der Karte hilft dir, mögliche Preisbewegungen abzufedern.

Fünftens: Sorge dafür, dass du Preise schnell anpassen kannst. Sobald die Steuer final beschlossen ist, ändert sich dein Wareneinsatz kurzfristig. Ein Kassensystem mit sofortigen, TSE-konformen Preisänderungen spart dir in diesem Moment viel Zeit. Genauso eine digitale Speisekarte, die du selbst in Minuten aktualisierst. Mehr zur rechtssicheren Preisgestaltung findest du auch in unserem Artikel zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Wie andere Länder mit der Zuckersteuer umgegangen sind

Deutschland ist spät dran. Über 50 Staaten hatten laut einer Auswertung von 2023 bereits eine Softdrinksteuer, darunter Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien und Ungarn (Quelle: Global Food Research Program, University of North Carolina, zitiert nach Wikipedia).

Großbritannien führte 2018 eine zweistufige Zuckersteuer ein. Die Schwellenwerte lagen bei 5 und 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter — dieselben Werte, die auch im deutschen Vorschlag auftauchen. Das Ergebnis: Zwischen 2015 und 2018 sank die insgesamt über Softdrinks verkaufte Zuckermenge um 29 %. Etwa drei Viertel davon kamen durch geänderte Rezepturen zustande, ein Viertel durch verändertes Kaufverhalten (Quelle: University of Oxford, Nuffield Department of Primary Care Health Sciences, 2020).

2 % statt 9 % So wenig sank der durchschnittliche Zuckergehalt deutscher Softdrinks zwischen 2015 und 2021 durch freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie — Großbritannien schaffte im gleichen Zeitraum mit Steuer 29 %. Quelle: von Philipsborn et al., Annals of Nutrition and Metabolism, 2023.

Genau diese Diskrepanz führen Befürworter der Zuckersteuer als Hauptargument an. Freiwillige Maßnahmen allein reichen offenbar nicht aus, um den Zuckerkonsum spürbar zu senken.

Was Gastro Master für dich übernehmen kann

Wir können die politische Entscheidung nicht beeinflussen. Aber wir können dafür sorgen, dass du technisch vorbereitet bist, sobald sie fällt. Unser Kassensystem ist TSE-konform nach §146a AO und lässt dich Getränkepreise in Minuten statt Tagen anpassen. Über deinen eigenen Webshop aktualisierst du deine Getränkekarte selbst, ohne auf einen Portal-Anbieter angewiesen zu sein. Und weil du bei uns 0 % Provision zahlst, bleibt dir mehr finanzieller Spielraum. Steigende Wareneinsatzkosten bei Getränken kannst du so abfedern, ohne sofort die Preise für deine Gäste erhöhen zu müssen.

Häufig gestellte Fragen zur Zuckersteuer in der Gastronomie

Wann kommt die Zuckersteuer in Deutschland?

Ursprünglich war der 1. Januar 2028 als Starttermin beschlossen. Das Finanzministerium hat am 25.08.2026 vorgeschlagen, die Einführung auf 2027 vorzuziehen. Ein finaler Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, deshalb ist der genaue Termin aktuell noch offen.

Welche Getränke sind von der Zuckersteuer betroffen?

Ursprünglich geplant waren zuckergesüßte Softdrinks wie Cola und Limonade. Der neue Vorschlag würde zusätzlich Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke und Fertigkaffees einschließen. Wasser, ungesüßter Kaffee und Tee sowie alkoholische Getränke sind nicht betroffen.

Sind zuckerfreie Getränke wie Cola Zero auch betroffen?

Nach dem Vorschlag des Finanzministeriums vom 25.08.2026 ja. Zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen sollen 26 Cent pro Liter kosten. Das ist noch nicht final beschlossen und wird innerhalb der Regierung kontrovers diskutiert.

Wer zahlt die Zuckersteuer — Hersteller oder Gastronomen?

Formal zahlen die Hersteller der Getränke die Steuer. In der Praxis geben sie einen großen Teil davon über höhere Einkaufspreise weiter. Studien zu bisherigen Softdrinksteuern zeigen eine durchschnittliche Weitergabequote von rund 82 %.

Wie stark werden die Getränkepreise durch die Zuckersteuer steigen?

Das hängt vom finalen Steuersatz und vom Zuckergehalt des jeweiligen Getränks ab. Bei den aktuell diskutierten Sätzen von 26 bis 38 Cent pro Liter sind das 8 bis 11 Cent pro 0,3-Liter-Glas — vor der Weitergabe an dich.

Was sollte ich als Gastronom jetzt schon tun?

Prüfe, welche Positionen deiner Getränkekarte betroffen wären. Sprich frühzeitig mit deinen Lieferanten. Kalkuliere zuckerreduzierte Alternativen schon jetzt durch. Eine sofortige Anpassung ist nicht nötig, solange kein Gesetz beschlossen ist.


Über den Autor


Quellen (Stand 26.08.2026)

  1. Handelsblatt — "Zuckersteuer: Auch Zero-Getränke sollen besteuert werden", 25.08.2026: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zuckersteuer-auch-zero-getraenke-sollen-besteuert-werden/100249459.html
  2. t-online — "Zuckersteuer für mehr Produkte? Streit in Bundesregierung", 26.08.2026: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101404706/zuckersteuer-fuer-mehr-produkte-streit-in-bundesregierung.html
  3. t-online — "Zuckersteuer offenbar auch für Zero-Produkte", 26.08.2026: https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_101403802/zuckersteuer-fuer-zero-produkte-auch-radler-und-haferdrinks-wohl-betroffen.html
  4. Gastgewerbe-Magazin — "Zuckersteuer auf Getränke: Warum Betriebe ihre Kalkulation prüfen sollten": https://gastgewerbe-magazin.de/zuckersteuer-auf-getraenke-warum-betriebe-ihre-kalkulation-pruefen-sollten-73050
  5. HOGAPAGE — "Zuckersteuer soll kommen – Folgen für die Gastro", 29.04.2026: https://www.hogapage.de/nachrichten/beverage/alkoholfreie-getraenke-beverage/zuckersteuer-soll-kommen-folgen-für-die-gastro/
  6. Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) — "Die Zuckersteuer kommt! Ab 2028 kosten Softdrinks einige Cent mehr", diabetes zeitung 03/2026: https://www.ddg.info/diabetes-zeitung/ddg-03/2026/die-zuckersteuer-kommt-ab-2028-kosten-softdrinks-einige-cent-mehr
  7. Wikipedia — Stichwort "Zuckersteuer" (Stand 26.08.2026): https://de.wikipedia.org/wiki/Zuckersteuer