Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: Die 7 %-Regelung & korrekte Kalkulation

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Maßgeblich ist die Abgrenzung zwischen reiner Lieferung (Speisen "to go", Verkauf über Theke ohne Verzehrinfrastruktur) und sogenannter Restaurationsleistung…

Das Wichtigste auf einen Blick

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 — amtlich verkündet im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 363 auf Basis der Bundestag-Drucksache 21/3104 vom 03.12.2025 (Beschluss Bundestag 04.12.2025, Zustimmung Bundesrat 19.12.2025, Inkrafttreten 01.01.2026) — wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt. Damit endet eine seit Mitte 2024 anhaltende Phase, in der für Speisen im Restaurant wieder der Regelsteuersatz galt.

Highlights aus diesem Beitrag

Nach Anlage 2 zum UStG fallen "Milch und Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses" unter den ermäßigten Satz, sofern alkoholfrei. Praktisch betrifft das z. B. Latte Macchiato, Cappuccino oder bestimmte Milchshakes — vorausgesetzt, der Milchanteil ist nachweislich ≥ 75 %. Die Abgrenzung kann im Tagesgeschäft komplex sein; nach DEHOGA-Hessen-Hinweisen ist der Verzehrort in solchen Konstellationen weiterhin relevant.

Auch wenn die 7 %-Senkung auf Speisen nun dauerhaft im Gesetz verankert ist, ist Steuerpolitik volatil. Politische Beobachter weisen darauf hin, dass Einnahmen­ausfälle bei jeder zukünftigen Haushalts­debatte erneut auf den Tisch kommen könnten . Nach Einschätzung der DEHOGA wäre eine Rücknahme des reduzierten Satzes ein erheblicher Rückschritt für die Branche — der Verband hat seine Position öffentlich dokumentiert (DEHOGA-Bundesverband, "Sieben Wahrheiten zu 7 %", 2025/2026).

Primärquelle: Steueränderungsgesetz 2025, BGBl 2025 I Nr. 363 ; Bundestag-Drucksache 21/3104 vom 03.12.2025. Ergänzend: Bundesregierung, Pressemitteilung "Steueränderungsgesetz Bundesrat" (Dezember 2025); DEHOGA-Bundesverband, "Sieben Wahrheiten zu 7 % Mehrwertsteuer".

Häufige Fragen

Wann gilt 7 %, wann 19 % Mehrwertsteuer im Restaurant 2026?

Auf Speisen — egal ob im Haus, außer Haus oder als Lieferung — gilt seit 01.01.2026 dauerhaft 7 %. Auf Getränke (außer Trinkmilch ≥ 75 % Milchanteil und Leitungswasser) bleiben 19 %. Cocktails, Bier, Wein, Limonaden, Säfte zählen alle zu 19 %. Quelle: BMF-Schreiben 2026.

Wie buche ich ein Menü mit Speisen und Getränken korrekt?

Du teilst den Gesamtpreis im Verhältnis der Einzelpreise auf Speisen (7 %) und Getränke (19 %) auf. Diese Aufteilung gehört in den Artikelstamm deiner Kasse, nicht in einen manuellen Bonierungs-Schritt. Eine pauschale 7 %-Buchung über das Komplettmenü ist bei Außenprüfungen ein typischer Beanstandungspunkt.

Muss ich nach der Senkung auf 7 % meine Preise anpassen?

Nein, eine Pflicht zur Preissenkung besteht nicht. Du kannst die Margenerhöhung als Puffer für gestiegene Personal- und Energiekosten nutzen. Wichtig ist, die bewusste Entscheidung zu dokumentieren — etwa als Kalkulationsnotiz — und intern konsistent zu halten zwischen Speisekarte, Online-Shop und Plattform-Auftritten.

Wie sind Lieferando und Wolt steuerlich einzuordnen?

Plattform-Bestellungen über Lieferando, Wolt oder Uber Eats sind aus deiner Sicht Lieferungen — Speisen 7 %, Getränke 19 %. Achte darauf, dass die Steuersätze pro Artikel in der Plattform-Schnittstelle mit deinem Kassensystem übereinstimmen. Inkonsistenzen führen zu Differenzen in der monatlichen Plattform-Abrechnung.

Was passiert, wenn ich Speisen 2026 noch mit 19 % buche?

Die Buchung ist falsch und führt zu überhöhten UStVA-Werten. Bei Entdeckung durch das Finanzamt erfolgt eine Berichtigungspflicht und gegebenenfalls eine Nachschau. Korrigiere fehlerhafte Voranmeldungen aktiv über eine berichtigte UStVA — das vermeidet Bußgeld-Risiken nach § 26b UStG.

Was ist mit Catering, Buffet und externer Bewirtung?

Catering und Buffet zählen typischerweise als Restaurationsleistung mit 7 % auf den Speisenanteil. Heikel sind Leistungen mit Service-Personal vor Ort: Wenn der Service den Hauptteil ausmacht, kann der Gesamtumsatz als sonstige Leistung mit 19 % gelten. Im Zweifelsfall Steuerberater fragen — die Abgrenzung ist einzelfallabhängig.

Wie behandele ich Trinkgeld steuerlich?

Trinkgeld direkt an Mitarbeitende ist umsatzsteuerfrei und beim Arbeitnehmer einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Trinkgeld an den Betrieb (z. B. zentral kassiertes Bedienungsgeld) ist umsatzsteuerpflichtig. Halte beide Wege getrennt — am besten über eine separate Kassen-Taste — und dokumentiere den Verteilungsschlüssel.