Mindestlohn-Rechner
Prüfen, ob der Stundenlohn den Mindestlohn erfüllt — Trinkgeld zählt nicht mit
Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn? Nein. Echtes, freiwilliges Trinkgeld von Gästen ist eine Zuwendung Dritter und zählt nach geltendem Recht nicht zum Mindestlohn — auch nicht bei einem Tronc-System, in dem Trinkgeld gesammelt und im Team verteilt wird. Der vereinbarte Stundenlohn muss für sich allein mindestens 13,90 € erreichen, Trinkgeld kommt zusätzlich obendrauf.
Stundenlohn gegen den gesetzlichen Mindestlohn prüfen
- Vereinbarter Stundenlohn (brutto)
- Arbeitsstunden pro Monat
- Geschätztes Trinkgeld pro Monat
- Mindestlohn-Check
- Geschätztes Gesamteinkommen inkl. Trinkgeld
Trinkgeld darf dabei nicht mitgerechnet werden.
Mindestlohn 13,90 €/Std., Stand: Januar 2026. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten hilft dein Steuerberater oder eine Rechtsberatung weiter.
Häufige Fragen
Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?
Nein — echtes, freiwilliges Trinkgeld von Gästen zählt nicht zum vereinbarten Mindestlohn, auch nicht bei einem Tronc-System. Es kommt zusätzlich zum Lohn hinzu.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?
13,90 € pro Stunde (Stand: Januar 2026), Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Was ist ein Tronc-System, und ändert das etwas an der Mindestlohn-Pflicht?
Beim Tronc-System wird das Trinkgeld gesammelt und nach einem festen Schlüssel im Team verteilt — das ändert nichts daran, dass der vereinbarte Stundenlohn für sich allein den Mindestlohn erreichen muss.