Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine markenrechtliche Beratung. Eine professionelle Markenrecherche und Anmeldung beim DPMA oder EUIPO sollten mit einem Fachanwalt für Markenrecht oder einem Markenrecherche-Dienstleister durchgeführt werden. Stand: 23.04.2026.
Du hast den perfekten Namen für dein Restaurant gefunden, das Logo steht, die Domain ist reserviert, der Termin beim Gewerbeamt ist nächste Woche. Und dann kommt zwei Monate nach Eröffnung die Abmahnung von einer Anwaltskanzlei aus München, weil ein anderes Restaurant in Hamburg den Namen seit 2017 als Marke geschützt hat. Schilder neu, Speisekarte neu, Webshop neu, Social-Media-Handles weg, Lieferflyer auf den Müll, dazu Anwalts- und Schadensersatzkosten, die schnell vierstellig werden.
Wir sehen das in unseren Erstgesprächen mit Gründern öfter, als es sein müsste. Eine saubere Markenrecherche vor der Gewerbeanmeldung kostet ein paar Stunden Zeit und im einfachsten Fall null Euro – eine Markenanmeldung beim DPMA startet bei 290 Euro für drei Klassen. Verglichen mit den Kosten eines Reverts ist das ein No-Brainer. Dieser Beitrag zeigt dir, wie du systematisch vorgehst, welche Tools du nutzt, was die Klasse 43 für die Gastronomie bedeutet und wo die typischen Fallen lauern. Hinter dieser Seite steht das Team von Gastro Master – wir bauen seit Jahren digitale Setups für Restaurants, Lieferdienste und Cafés und haben aus diesen Projekten die typischen Stolperfallen rund um Marken- und Namensrecht gesammelt.
Warum Markenrecherche vor der Gewerbeanmeldung essenziell ist
Das Gewerbeamt prüft nicht, ob dein Restaurantname Markenrechte verletzt. Auch das Handelsregister prüft das nicht – dort geht es um die Verwechslungsgefahr von Firmierungen, nicht um Marken. Und das DPMA prüft beim Eintragungsverfahren ebenfalls nicht, ob deine angemeldete Marke ältere identische oder ähnliche Marken Dritter verletzt (sogenannte relative Schutzhindernisse). Genau das steht auch auf der DPMA-Seite zur Anmeldung explizit drin.
Anders gesagt: Du kannst deinen Namen problemlos anmelden, eintragen lassen und das Lokal eröffnen – und trotzdem die ganze Zeit gegen das Markenrecht eines Dritten verstoßen. Bis zu dem Tag, an dem dieser Dritte es bemerkt und Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung schickt.
Der § 14 MarkenG gibt Markeninhabern ein ausschließliches Nutzungsrecht und verbietet Dritten:
- die Benutzung identischer Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen,
- die Benutzung ähnlicher Zeichen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht (auch eine gedankliche Inverbindungbringung reicht),
- bei bekannten Marken sogar die Benutzung ähnlicher Zeichen für unähnliche Waren, wenn dadurch die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung beeinträchtigt wird.
Die Rechtsfolgen reichen vom Unterlassungsanspruch (einklagbar bereits bei drohender Erstverletzung) über Schadensersatz nach Lizenzanalogie oder Gewinnabschöpfung bis zur Vernichtung markenverletzender Materialien. Das betrifft dann nicht nur das Außenschild, sondern auch Speisekarten, Lieferflyer, QR-Code-Aufkleber, Verpackungen, Werbung und im Zweifel auch die Inhalte deines Webshops.
Eine Markenanmeldung kostet beim DPMA online 290 Euro, eine professionelle Recherche durch Spezialisten beginnt im niedrigen dreistelligen Bereich. Eine Abmahnung wegen Markenverstoß startet bei deutlich höheren Streitwerten und endet schnell mit Rebrand-Kosten im fünfstelligen Bereich.
Die drei Markenarten: Wortmarke, Wort-Bild-Marke, Bildmarke
Bevor du recherchierst, solltest du verstehen, was du eigentlich schützen willst. Im Gastrobereich sind drei Markenarten relevant:
Wortmarke
Schützt den reinen Namen in jeder beliebigen Schreibweise und Schriftart. „La Cucina di Marco" als Wortmarke schützt diesen Wortlaut, egal ob du ihn auf der Karte handschriftlich oder als Neon-Schriftzug am Eingang verwendest. Die Wortmarke ist die stärkste und flexibelste Form – sie sollte in den meisten Fällen die erste Wahl sein, wenn der Name an sich unterscheidungskräftig ist.
Wort-Bild-Marke
Schützt die Kombination aus Name und grafischer Gestaltung (z. B. Logo mit Schriftzug). Sinnvoll, wenn dein Name allein zu beschreibend ist, um als Wortmarke eintragungsfähig zu sein, das Logo aber Unterscheidungskraft hat. Beispiel: „Pizza Express Berlin" als Wortmarke wäre wegen der rein beschreibenden Bestandteile schwierig, in Kombination mit einem markanten Logo aber denkbar.
Bildmarke
Schützt nur das Bildelement ohne Wortbestandteile – relevant, wenn du ein eigenständiges Logo, ein Wappen oder ein piktogrammartiges Zeichen nutzt, das auch ohne Schriftzug erkennbar ist.
Die meisten Gründer machen den Fehler, nur eine Wort-Bild-Marke anzumelden, weil sie das Logo schützen wollen. Das ist eine schwache Position: Ein Wettbewerber kann denselben Wortbestandteil mit eigenem Logo verwenden, und du hast es schwerer, Verwechslungsgefahr nachzuweisen. Wir empfehlen in unseren Beratungen meist die parallele Anmeldung von Wortmarke und Wort-Bild-Marke, sofern Budget vorhanden – beim DPMA sind das zwei Anmeldungen, also 580 Euro online für jeweils bis zu drei Klassen.
Das Klassen-System: Nizza-Klassifikation und die Klasse 43
Markenschutz ist nie absolut, sondern immer auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen beschränkt. Es gibt 45 internationale Klassen nach der Nizza-Klassifikation. Für die Gastronomie ist die zentrale Klasse:
- Verpflegung von Gästen in Restaurants, Cafés, Bistros, Bars, Imbissen
- Cateringdienste
- Lieferdienst-Dienstleistungen (Speisen und Getränke)
- Reservierungs- und Beratungsdienste rund um Gastronomie
- Beherbergung in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen
Wenn du nur ein klassisches Restaurant betreibst, reicht Klasse 43 oft aus. In den meisten realen Setups solltest du aber zusätzliche Klassen mitdenken:
| Klasse | Inhalt | Wann relevant? |
|---|---|---|
| 29 | Fleisch, Fisch, verarbeitete Lebensmittel | Eigene Produkte (z. B. Saucen, Pasta) im Verkauf |
| 30 | Backwaren, Kaffee, Tee, Gewürze | Eigene Bäckerei-/Konditorei-Linie, Hauskaffee |
| 32 | Bier, alkoholfreie Getränke | Eigenes Bier, eigene Limonade |
| 33 | Alkoholische Getränke (außer Bier) | Eigener Wein, eigene Spirituosen |
| 35 | Werbung, Geschäftsführung, Online-Verkauf | Wenn du Merchandise oder Onlineshop planst |
| 41 | Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten | Live-Musik-Lokal, Eventgastronomie |
| 43 | Verpflegung & Beherbergung | Pflichtklasse für jede Gastro |
Die DPMA-Statistik zeigt: Klasse 35 (Werbung/Geschäftsführung) und Klasse 41 (Unterhaltung) gehören zu den meistgewählten Klassen aller Anmeldungen in Deutschland – Klasse 43 ist branchenintern für Gastronomen die zentrale, in den absoluten Top-Klassen liegt sie nicht.
Wichtig: Identische Marken in unterschiedlichen Klassen sind zulässig. „Apple" gibt es als Marke für Computer (Klasse 9), für Plattenlabel (Klasse 41) und unzählige andere Bereiche – ohne Konflikt, solange keine Verwechslungsgefahr besteht. Bedeutet für dich: Ein „Mio Bar" als Friseursalon hindert dich nicht zwingend daran, ein „Mio Bar" als Restaurant zu betreiben – aber sobald der Friseursalon einen Coffee-Corner einrichtet und Klasse 43 dazumeldet, wird es eng.
Schritt-für-Schritt: Markenrecherche im DPMAregister
Die DPMA stellt mit DPMAregister ein kostenloses öffentliches Recherche-Tool bereit. Pflichtdurchlauf für jeden Gründer, bevor er einen Namen final festzurrt.
Schritt 1: DPMAregister aufrufen
Öffne register.dpma.de und wähle „Markenrecherche". Es gibt drei Modi:
- Basismodus – einfache Suche in den häufigsten Feldern.
- Erweiterter Modus – Kombination mehrerer Suchfelder.
- Expertenmodus – komplexe Abfragen mit Operatoren.
Für die Erstrecherche reicht der Basismodus.
Schritt 2: Identitäts-Suche
Gib deinen exakten Wunschnamen ein, ohne Klassenfilter. Wenn dort bereits eine identische Marke in Klasse 43 oder einer verwandten Klasse eingetragen ist, hast du eine sehr klare Antwort: Finger weg, anderen Namen wählen.
Schritt 3: Ähnlichkeits-Suche (kritisch!)
Hier liegt der häufigste Anfängerfehler. Markenrecht schützt nicht nur identische, sondern auch ähnliche Zeichen. Suche systematisch nach:
- Phonetischen Varianten („Trattoria Da Mario" vs. „Trattoria Damaria")
- Schreibvarianten („La Cucina" vs. „LaCucina" vs. „La Kucina")
- Übersetzungen („Bella Italia" vs. „Schönes Italien")
- Wortbestandteilen (Suche nur den prägnantesten Bestandteil deines Namens isoliert)
- Anagrammen und ähnlich klingenden Wortneubildungen
Schritt 4: Klassen-Check
Sortiere alle Treffer nach Klasse. Wenn ein ähnliches Zeichen in Klasse 29, 30, 32, 33, 35, 41 oder 43 eingetragen ist, prüfe genau das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis dieser Marke. Steht dort z. B. „Verpflegung von Gästen", konkurriert die Marke direkt mit deinem Restaurant.
Schritt 5: Über Deutschland hinaus prüfen
DPMAregister erfasst auch internationale Marken (IR-Marken) mit Schutzwirkung in Deutschland sowie Unionsmarken über die TMview-Datenbank des EUIPO. Eine zusätzliche Suche im eSearch plus des EUIPO und ggf. TMview ist Pflicht, wenn du europaweit oder international tätig sein willst.
Schritt 6: Fortgeschrittene Suche – Handelsregister, Domains, Social
Markenrecht ist nicht das einzige Risiko. Prüfe parallel:
- Handelsregister (
handelsregister.de) auf identische Firmierungen. - Domain-Verfügbarkeit für die
.de,.com,.euund ggf. lokale Endungen. Ein Restaurant ohne erreichbare Domain ist 2026 keine Option mehr – wenn der Wunschname bereits als Domain durch eine andere Gastronomie belegt ist, ist das ein starkes Warnsignal, auch wenn keine Marke eingetragen ist (Stichwort: geschäftliche Bezeichnung). Wir bauen die professionelle Webseite für deine Gastronomie mit DSGVO-konformer Speisekarte, SEO-Setup und Galerie immer erst nach der Domain- und Markenfreigabe. - Social-Media-Handles auf Instagram, TikTok und Facebook – ein „nicht verfügbar" ist hier ein indirektes, aber sehr starkes Indiz.
Faustregel: Erst recherchieren, dann Domain registrieren, dann Marke anmelden, dann Gewerbe anmelden. Wer in dieser Reihenfolge arbeitet, vermeidet 90 Prozent aller Konflikte.
Wann reicht DPMA, wann brauchst du EUIPO?
Eine deutsche Marke schützt dich nur in Deutschland. Sobald dein Restaurantkonzept skaliert, expandiert oder Lieferung über die Grenze plant, wird die EU-weite Unionsmarke beim EUIPO relevant.
Gebühren EUIPO 2026 (neue Struktur seit 2026)
- Eine Klasse: 750 € (vorher 850 €)
- Zweite Klasse: + 50 €
- Dritte und jede weitere Klasse: + 150 €
- KMU-Rabatt: zusätzliche 10 % auf Anmelde- und Verlängerungsgebühren
- 50 € Rabatt für vollständig elektronische, mängelfreie Anmeldung
Vergleich DPMA vs. EUIPO
| Kriterium | DPMA (DE) | EUIPO (EU) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Deutschland | 27 EU-Staaten |
| Grundgebühr (online) | 290 € (bis 3 Klassen) | 750 € (1 Klasse) |
| Schutzdauer | 10 Jahre, verlängerbar | 10 Jahre, verlängerbar |
| Verfahrensdauer | mehrere Monate | mehrere Monate |
| Sinnvoll für | rein nationale Konzepte | Franchise, Cloud-Kitchen, Lieferung grenznah |
Für ein einzelnes Stadtrestaurant in Düsseldorf reicht die DPMA-Anmeldung. Für ein Franchise-Konzept oder einen Lieferdienst mit Expansionsambition lohnt sich oft direkt die Unionsmarke – wir besprechen mit Gründern, die unsere Komplettlösung für Lieferservice-Gründungen nutzen, immer auch dieses strategische Add-On, weil ein späterer Rebrand bei laufendem Lieferbetrieb deutlich teurer ist als eine vorgezogene Markenstrategie.
Eintragungsverfahren beim DPMA: Kosten, Dauer, Ablauf
Du hast recherchiert, du bist sauber, du willst anmelden. So läuft es:
1. Anmeldewege
- DPMAdirektWeb – schnelle Online-Anmeldung ohne digitale Signatur (empfohlen für Gründer).
- DPMAdirektPro – mit Signaturkarte und Kartenleser (für Profis und Anwälte).
- Papierform – über offizielle DPMA-Formulare (langsamer, teurer).
2. Gebühren (Stand 2026)
- Anmeldegebühr Wortmarke online: 290 € (bis zu 3 Klassen inklusive)
- Jede zusätzliche Klasse: + 100 €
- Beschleunigte Prüfung: + 200 € (Entscheidung innerhalb von 6 Monaten)
- Verlängerung nach 10 Jahren: regulär ca. 750 € (bis 3 Klassen)
3. Verfahrensschritte
- Eingang & Aktenzeichen. Anmeldedatum sichert die Priorität.
- Formalprüfung. DPMA prüft formale Anforderungen.
- Prüfung absoluter Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG): Fehlt der Marke Unterscheidungskraft? Ist sie rein beschreibend? Verstößt sie gegen die guten Sitten? Geografische Herkunftsangaben wie „Schwarzwald" sind hier ein klassisches Hindernis.
- Eintragung & Veröffentlichung im Markenblatt.
- Widerspruchsfrist: 3 Monate. Inhaber älterer Marken können widersprechen.
4. Was DPMA NICHT prüft
Wie eingangs erwähnt: Relative Schutzhindernisse prüft das DPMA nicht. Das ist deine Verantwortung. Wenn du nicht recherchiert hast und ein älterer Markeninhaber widerspricht oder klagt, hast du verloren – die Anmeldegebühr ist weg, der Name ist weg.
Internationale Markenanmeldung: Madrid-System
Sobald dein Konzept jenseits der EU expandiert (Franchise in der Schweiz, Cloud-Kitchen in den Emiraten, Wein-Export in die USA), kommt das Madrid-System der WIPO ins Spiel. Eine internationale Anmeldung baut auf einer existierenden nationalen oder Unionsmarke auf und erstreckt den Schutz auf bis zu 130+ Mitgliedsstaaten.
Gebühren (Stand 2026)
- Grundgebühr Schwarzweiß-Marke: 653 CHF
- Grundgebühr farbige Marke: 903 CHF
- Zusätzliche Gebühr ab Klasse 4: 100 CHF pro Klasse
- Zusätzlich: nationale Gebühren je benanntem Land
Für die meisten Gründer ist das Madrid-System erst in Phase 2 oder 3 relevant. Wer aber von Anfang an ein internationales Markenversprechen aufbauen will, sollte die Strategie früh mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz abstimmen.
Häufige Fallen, die wir in der Beratung sehen
Das sind die Fehler, die uns in Erstgesprächen mit Gründern am häufigsten begegnen:
Falle 1: „Den Namen nutzt doch keiner"
Die Google-Suche reicht nicht. Eine Marke kann eingetragen sein, ohne dass die Marke in den Top-Suchergebnissen auftaucht – DPMAregister ist die einzig verlässliche Quelle.
Falle 2: Gleiche Marke, andere Klasse – „passt schon"
Stimmt im Prinzip. Aber: Sobald die Marke in einer ähnlichen Branche eingetragen ist (z. B. Klasse 30 für Lebensmittel oder Klasse 35 für Onlineshops), wird Verwechslungsgefahr in Klasse 43 schnell bejaht.
Falle 3: Geografische Herkunftsangaben als Restaurantname
„Schwarzwald-Stube", „Allgäuer Wirtshaus", „Tiroler Hütte" – als reine Wortmarken nach § 8 Abs. 2 MarkenG nicht eintragungsfähig, weil Freihaltebedürfnis für die Allgemeinheit besteht. Ausweg: Wort-Bild-Marke mit unterscheidungskräftigem Logo.
Falle 4: Beschreibende Namen ohne Unterscheidungskraft
„Beste Pizza Berlin", „Pizza & Pasta", „Burger Place" – rein beschreibend, deshalb regelmäßig zurückgewiesen. Nutze Fantasiebegriffe, Eigennamen, Wortneubildungen oder Kombinationen mit überraschendem Bedeutungstransfer.
Falle 5: Gegenstandslose Wort-Bild-Marken-Anmeldung
Wer nur das Logo schützt, schützt nicht den Namen. Wettbewerber können denselben Namen mit eigenem Logo verwenden, und das Markenrecht hilft kaum.
Falle 6: Vergleichende Werbung mit Konkurrenz-Namen
Wenn du in deiner Werbung den Namen eines konkurrierenden Restaurants verwendest („wie das Restaurant XY in der Nachbarstadt, nur frischer"), bewegst du dich im Bereich der vergleichenden Werbung nach § 6 UWG. Erlaubt ist das nur, wenn der Vergleich objektiv, sachlich, nachprüfbar ist und keine Verwechslungsgefahr oder Rufausnutzung schafft. Pauschale Disses oder das Aufgreifen einer bekannten Marke zur eigenen Aufwertung sind unzulässig.
Was tun bei einer Abmahnung?
- Frist notieren, nicht ignorieren. Abmahnungen haben kurze Reaktionsfristen (oft 7–14 Tage).
- Nicht voreilig unterschreiben. Strafbewehrte Unterlassungserklärungen wirken lebenslang. Vorformulierte Texte enthalten oft überzogene Vertragsstrafen.
- Fachanwalt für Markenrecht oder gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren – idealerweise einen, der mit Gastronomie-Mandanten Erfahrung hat. Anlaufstellen: DAV (Deutscher Anwaltverein), DStV.
- Berechtigung der Abmahnung prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Prüfung: Existiert die Marke wirklich? Liegt Verwechslungsgefahr vor? Liegen alle Klassen wirklich identisch?
- Modifizierte Unterlassungserklärung statt Originaltext – mit korrekt angepasster Vertragsstrafenregelung.
Praktische Checkliste für Gründer
Vor der Gewerbeanmeldung abarbeiten:
- ☐ Identitäts-Recherche im DPMAregister (deutscher Name)
- ☐ Ähnlichkeits-Recherche (phonetisch, Schreibvarianten, Übersetzungen)
- ☐ Klassen 29, 30, 32, 33, 35, 41, 43 systematisch geprüft
- ☐ Recherche im EUIPO eSearch plus / TMview
- ☐ Handelsregister auf identische Firmierungen geprüft
- ☐ Domain-Verfügbarkeit
.de,.com,.eugeprüft - ☐ Social-Media-Handles auf Instagram/TikTok/Facebook geprüft
- ☐ Geografische Herkunftsangaben ausgeschlossen
- ☐ Beschreibende/freihaltebedürftige Begriffe entschärft
- ☐ Anmeldestrategie (Wortmarke + Wort-Bild-Marke?) geklärt
- ☐ Budget für Anmeldung reserviert (ca. 290 € national, 750 € EU pro Klassenpaket)
- ☐ Bei Unsicherheit: Erstberatung beim Fachanwalt für Markenrecht
- ☐ Nach Eintragung: Markenüberwachung einrichten (Monitoring auf neue Drittanmeldungen)
Fazit
Markenrecherche ist die unsexyste, aber wirtschaftlich rationalste Stunde deiner gesamten Gründungsphase. Wer vorher recherchiert, spart sich später vier- bis fünfstellige Rebrand-Kosten, vermeidet Imageverluste und schützt die Investitionen in Schilder, Drucksachen, Webshop und Social-Media-Aufbau. Das DPMA stellt die nötigen Werkzeuge kostenlos bereit – die Hürde ist nicht das Geld, sondern die Disziplin, das vor der Gewerbeanmeldung sauber durchzuziehen.
Wenn du parallel zur Markenstrategie gerade dein Restaurant-Konzept aufbaust und ein Komplettsetup aus Webseite, Bestellsystem und Kasse brauchst, schau dir unsere Restaurant-Lösung mit Kassensystem, Tischverwaltung und Webshop an. Für eine unverbindliche Erstberatung zur Markenstrategie und zum digitalen Setup sind wir direkt im Kontaktformular erreichbar – das Team hinter Gastro Master begleitet seit Jahren Gastronomie-Gründungen in Deutschland und kennt die typischen Stolpersteine zwischen Konzept, Markenanmeldung und Eröffnung.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Restaurant-Namen markenrechtlich schützen lassen?
Nicht zwingend — aber bei eigenständiger Wortschöpfung dringend empfohlen. Eintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostet 290 € für 3 Klassen, gilt 10 Jahre. Bei mehreren Filialen oder geplanter Franchise-Expansion ist Schutz Pflicht, sonst kannst du den eigenen Namen unter Umständen nicht verteidigen. Quelle: dpma.de.
Wie prüfe ich, ob ein Restaurant-Name bereits geschützt ist?
Drei Schritte: DPMA Markenrecherche (kostenlos online), Handelsregister-Recherche (online über handelsregister.de), Google-Suche nach dem Namen plus 'Restaurant'. Pflicht: Internationale TMview-Datenbank für EU-weite Marken. Eine professionelle Markenrecherche durch Anwalt kostet 200-500 € und prüft auch Verwechslungsgefahr.
Was ist Verwechslungsgefahr bei Restaurant-Namen?
Wenn dein Name akustisch oder optisch einer existierenden Marke ähnelt UND in der gleichen Branche tätig ist. Beispiel: 'Bella Italia' ist geschützt — 'Bella Italian' wäre verwechslungsgefährdend. Faustregel: 60+ % Übereinstimmung in Aussprache oder Schreibweise plus gleiche Branche = hohes Risiko. Im Zweifel Markenrecht-Anwalt fragen.
Was kostet eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?
Streitwert typisch 50.000 € — Anwaltsabmahnung kostet 1.500-3.000 €, plus Lizenzgebühr für die unrechtmäßige Nutzung (oft 5.000-25.000 €). Plus Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für Wiederholungsfälle. Bei vorsätzlicher Verletzung kann es schnell 5-stellig werden. Vor Restaurant-Eröffnung ist Markenrecherche die billigste Versicherung.
Kann ich einen Familiennamen oder geografischen Begriff schützen?
Teilweise. Familiennamen (Müllers Restaurant) und geografische Begriffe (Berliner Schnitzel, Münchner Pizzeria) sind grundsätzlich schwerer schützbar — sie sind beschreibend. Schutzfähig wird der Name erst durch besondere Form (Logo) oder Verkehrsgeltung (Bekanntheit). Faustregel: kreativer Phantasie-Name ist immer besser schützbar als beschreibender.
Was passiert, wenn ich versehentlich einen geschützten Namen nutze?
Sofort handeln nach Abmahnung: Unterlassungserklärung prüfen lassen, Restaurant-Name zeitnah ändern, Schilder, Speisekarten, Website, Social Media abändern. Verzögerung erhöht den Schaden. Bei strittigen Fällen lohnt es sich, Anwalt einzuschalten — manchmal ist die Abmahnung übergriffig und lässt sich auf reine Unterlassung ohne Schadenersatz reduzieren.
Welche Marken-Klassen brauche ich für ein Restaurant?
Hauptklasse 43 (Gastronomie, Bewirtung). Plus optional Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung) bei Marketing-Aktivitäten und Klasse 29/30 (Lebensmittel) bei eigener Marken-Produktlinie. Eine Anmeldung mit 3 Klassen kostet 290 € — jede zusätzliche 100 €. Mehr Klassen = breiterer Schutz. Bei reinem Restaurantbetrieb reicht meist Klasse 43 plus 35.