Restaurant-Namen markenrechtlich prüfen 2026: Anleitung für Gründer
Von René Ebert & Sanjaya Pattiyage · · 13 Min. Lesezeit · Personal & Schulung
Du hast den perfekten Namen für dein Restaurant gefunden, das Logo steht, die Domain ist reserviert, der Termin beim Gewerbeamt ist nächste Woche. Und dann…
Warum Markenrecherche vor der Gewerbeanmeldung essenziell ist
Das Gewerbeamt pr ft nicht, ob dein Restaurantname Markenrechte verletzt. Auch das Handelsregister pr ft das nicht dort geht es um die Verwechslungsgefahr von Firmierungen, nicht um Marken. Und das DPMA pr ft beim Eintragungsverfahren ebenfalls nicht , ob deine angemeldete Marke ltere identische oder hnliche Marken Dritter verletzt (sogenannte relative Schutzhindernisse). Genau das steht auch auf der DPMA-Seite zur Anmeldung explizit drin.
Highlights aus diesem Beitrag
Die meisten Gr nder machen den Fehler, nur eine Wort-Bild-Marke anzumelden, weil sie das Logo sch tzen wollen. Das ist eine schwache Position: Ein Wettbewerber kann denselben Wortbestandteil mit eigenem Logo verwenden, und du hast es schwerer, Verwechslungsgefahr nachzuweisen. Wir empfehlen in unseren Beratungen meist die parallele Anmeldung von Wortmarke und Wort-Bild-Marke, sofern Budget vorhanden beim DPMA sind das zwei Anmeldungen, also 580 Euro online f r jeweils bis zu drei Klassen.
Nicht zwingend — aber bei eigenständiger Wortschöpfung dringend empfohlen. Eintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostet 290 € für 3 Klassen, gilt 10 Jahre. Bei mehreren Filialen oder geplanter Franchise-Expansion ist Schutz Pflicht, sonst kannst du den eigenen Namen unter Umständen nicht verteidigen. Quelle: dpma.de.
Hauptklasse 43 (Gastronomie, Bewirtung). Plus optional Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung) bei Marketing-Aktivitäten und Klasse 29/30 (Lebensmittel) bei eigener Marken-Produktlinie. Eine Anmeldung mit 3 Klassen kostet 290 € — jede zusätzliche 100 €. Mehr Klassen = breiterer Schutz. Bei reinem Restaurantbetrieb reicht meist Klasse 43 plus 35.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Restaurant-Namen markenrechtlich schützen lassen?
Nicht zwingend — aber bei eigenständiger Wortschöpfung dringend empfohlen. Eintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostet 290 € für 3 Klassen, gilt 10 Jahre. Bei mehreren Filialen oder geplanter Franchise-Expansion ist Schutz Pflicht, sonst kannst du den eigenen Namen unter Umständen nicht verteidigen. Quelle: dpma.de.
Wie prüfe ich, ob ein Restaurant-Name bereits geschützt ist?
Drei Schritte: DPMA Markenrecherche (kostenlos online), Handelsregister-Recherche (online über handelsregister.de), Google-Suche nach dem Namen plus 'Restaurant'. Pflicht: Internationale TMview-Datenbank für EU-weite Marken. Eine professionelle Markenrecherche durch Anwalt kostet 200-500 € und prüft auch Verwechslungsgefahr.
Was ist Verwechslungsgefahr bei Restaurant-Namen?
Wenn dein Name akustisch oder optisch einer existierenden Marke ähnelt UND in der gleichen Branche tätig ist. Beispiel: 'Bella Italia' ist geschützt — 'Bella Italian' wäre verwechslungsgefährdend. Faustregel: 60+ % Übereinstimmung in Aussprache oder Schreibweise plus gleiche Branche = hohes Risiko. Im Zweifel Markenrecht-Anwalt fragen.
Was kostet eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?
Streitwert typisch 50.000 € — Anwaltsabmahnung kostet 1.500-3.000 €, plus Lizenzgebühr für die unrechtmäßige Nutzung (oft 5.000-25.000 €). Plus Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für Wiederholungsfälle. Bei vorsätzlicher Verletzung kann es schnell 5-stellig werden. Vor Restaurant-Eröffnung ist Markenrecherche die billigste Versicherung.
Kann ich einen Familiennamen oder geografischen Begriff schützen?
Teilweise. Familiennamen (Müllers Restaurant) und geografische Begriffe (Berliner Schnitzel, Münchner Pizzeria) sind grundsätzlich schwerer schützbar — sie sind beschreibend. Schutzfähig wird der Name erst durch besondere Form (Logo) oder Verkehrsgeltung (Bekanntheit). Faustregel: kreativer Phantasie-Name ist immer besser schützbar als beschreibender.
Was passiert, wenn ich versehentlich einen geschützten Namen nutze?
Sofort handeln nach Abmahnung: Unterlassungserklärung prüfen lassen, Restaurant-Name zeitnah ändern, Schilder, Speisekarten, Website, Social Media abändern. Verzögerung erhöht den Schaden. Bei strittigen Fällen lohnt es sich, Anwalt einzuschalten — manchmal ist die Abmahnung übergriffig und lässt sich auf reine Unterlassung ohne Schadenersatz reduzieren.
Welche Marken-Klassen brauche ich für ein Restaurant?
Hauptklasse 43 (Gastronomie, Bewirtung). Plus optional Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung) bei Marketing-Aktivitäten und Klasse 29/30 (Lebensmittel) bei eigener Marken-Produktlinie. Eine Anmeldung mit 3 Klassen kostet 290 € — jede zusätzliche 100 €. Mehr Klassen = breiterer Schutz. Bei reinem Restaurantbetrieb reicht meist Klasse 43 plus 35.