Kassenpflicht Gastronomie 2026: Was Restaurants wirklich verpflichtet sind

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Ein Gastronom betreibt seit Jahren eine Kasse ohne TSE — „weil es ja gar keine Kassenpflicht gibt". Dann kommt die Betriebsprüfung: lückenhafte Z-Bons, keine…

Gibt es eine Kassenpflicht in Deutschland?

Die klare Antwort: Nein. In Deutschland gibt es keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Kein Gesetz zwingt dich, ein elektronisches Kassensystem anzuschaffen — rein rechtlich darfst du auch mit einem handschriftlichen Kassenbuch arbeiten.

Häufige Fragen

Gibt es eine Kassenpflicht in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, eine Registrierkasse zu verwenden. Gastronomen können grundsätzlich auch mit handschriftlichem Kassenbuch arbeiten. Was jedoch immer gilt: die Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 AO), die Belegausgabepflicht (§ 146a AO seit 2020) und — sobald eine elektronische Kasse eingesetzt wird — die TSE-Pflicht. Österreich hat seit 2016 eine echte Registrierkassenpflicht, Deutschland nicht.

Was ist die Belegausgabepflicht und gilt sie für alle Restaurants?

Die Belegausgabepflicht gilt seit dem 01.01.2020 für alle Betriebe, die eine elektronische Registrierkasse nutzen (§ 146a AO, KassenSichV). Das Restaurant muss jedem Kunden nach dem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen — nicht nur auf Wunsch. Betriebe ohne elektronische Kasse sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Was ist die TSE-Pflicht für Gastronomie-Betriebe?

Die TSE-Pflicht (§ 146a AO, KassenSichV) schreibt vor, dass alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland seit spätestens 2021 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Die TSE zeichnet jede Transaktion digital, manipulationssicher und unveränderbar auf. Betriebe ohne TSE-zertifizierte Kasse riskieren bei einer Betriebsprüfung Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§ 379 AO) und eine Hinzuschätzung durch das Finanzamt.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kassenpflicht?

Bei Verstößen drohen mehrere Konsequenzen: Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§ 379 AO) bei fehlender TSE oder nicht ausgehändigten Belegen. Schwerwiegender ist die steuerliche Folge: Das Finanzamt kann Einnahmen hinzuschätzen, wenn Kassenaufzeichnungen unvollständig oder nicht GoBD-konform sind. In schweren Fällen (Steuerhinterziehung) drohen Strafverfahren mit 10-jähriger Verjährungsfrist.

Gilt die Kassenpflicht auch in Österreich und der Schweiz?

Österreich hat seit dem 01.01.2016 eine echte Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO, Barumsatzverordnung 2015): Betriebe mit Jahresumsatz über 15.000 Euro UND Barumsätzen über 7.500 Euro sind verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen und jeden Beleg mit einem signierten QR-Code (RKSV) zu versehen. In der Schweiz gibt es keine allgemeine Kassenpflicht — jedoch besteht eine MWST-Aufzeichnungspflicht. Betriebe müssen Umsätze nachvollziehbar dokumentieren, sind dabei aber frei in der Systemwahl.