Catering B2B und Mittagstisch 2026: Das skalierbare Zusatzgeschäft mit MwSt-Fallstricken
Von René Ebert & Sanjaya Pattiyage · · 13 Min. Lesezeit · Betrieb & Service
Scope-Hinweis: Dieser Beitrag behandelt Catering-Leistungen beim Firmenkunden oder an externen Locations – Drop-off, Full-Service, Mittagstisch-Daily und…
Intro: Catering als zweites Standbein – und warum die MwSt-Frage alles entscheidet
Ein Restaurant hat 80 Plätze. Wir sitzen mittags bei 60 % Auslastung, abends bei 90 %. Die Küche läuft, das Team ist da, die Ware ist eingekauft – und trotzdem lassen wir Umsatz liegen. Catering B2B und Mittagstisch-Service sind für viele Betriebe genau der Hebel, der aus einer guten Küche ein skalierbares Geschäftsmodell macht. Klingt einfach. Ist es nicht.
Highlights aus diesem Beitrag
Faustregel: 25-40 % Marge, höher als im Restaurant (15-25 %). Grund: planbare Mengen, weniger Verschnitt, vereinbarte Lieferzeiten. Mittagstisch-Verträge mit Büros: 6-12 € pro Person, bei 50 Personen täglich 300-600 € Tages-Umsatz mit hoher Plansicherheit. Negativ-Hebel: Liefer-Logistik bei mehreren Standorten.
Der kritische Punkt: Seit 01.01.2026 ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ( BGBl 2025 I Nr. 363 ) der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen dauerhaft wieder eingeführt. Das klingt nach einer einfachen Regel – ist es aber nicht. Das BFH-Urteil XI R 3/13 und die ständige Rechtsprechung zu "Speisenabgabe als Dienstleistung" stellen klar: Sobald wir servieren, aufbauen, Geschirr bereitstellen und wieder abholen, kippt die steuerliche Einordnung schnell in den Regelsatz.
Der deutsche Catering- und Mittagsversorgungsmarkt hat sich seit der Pandemie strukturell verändert. Homeoffice-Quoten stabilisieren sich bei 30–40 %, aber die Präsenztage in den Büros sind "Qualitätstage" – Unternehmen wollen an diesen Tagen gute Verpflegung bieten, ohne eigene Kantine. Gleichzeitig boomt der Event-Markt: Firmenfeiern, Kick-offs, Kundenevents in externen Locations – all das braucht Catering beim Kunden oder an einem externen Ort .
Häufige Fragen
1. Welches Catering-Modell passt zu meinem Restaurant?
Starten Sie mit dem Modell, das am wenigsten neue Prozesse braucht. Drop-off-Catering oder Mittagstisch-Daily sind für Restaurants der einfachste Einstieg. Full-Service-Event-Catering ist ein eigenes Geschäft.
2. Ist mein Catering 7 % oder 19 % MwSt?
Abhängig vom Dienstleistungsanteil. Drop-off ohne Personal = meist 7 %. Full-Service mit Service-Personal = meist 19 %. Grenzfälle zwingend mit Steuerberater klären.
3. Was bedeutet BFH XI R 3/13 für mein Catering?
Je mehr Service (Menüplanung, Vorportionierung, Geschirr-Abwasch), desto eher Regelsatz 19 % – auch bei Standardspeisen.
4. Wie dokumentiere ich die Kühlkette?
Temperatur-Logger oder manuelles Thermometer + Protokollbogen. Abgang, Ankunft, Uhrzeit. Empfohlene Archivierung: 6 Monate.
5. Welche LMIV-Allergene muss ich angeben?
Die 14 Hauptallergene nach LMIV Anhang II pro Gericht. Mündlich zulässig, wenn schriftliche Doku verfügbar. Empfehlung: Buffet-Schild + geschulte Ansprechperson.
6. Wie gestalte ich eine wirksame Storno-Staffel?
Staffelung nach Vorlaufzeit: >14 Tage kostenfrei, 14–7 Tage 25 %, 7–3 Tage 50 %, <72 h 80 %, Event-Tag 100 %. AGB-Kontrolle nach BGB §§ 305 ff.
7. Brauche ich eine Garantie-Gästezahl?
Ja. Mindestabnahme 100 %, Überzahl bis +10 % kostenfrei, Abweichungen nach unten nur bis 72 h vor Event.
8. Wie hoch ist ein realistischer B2B-Aufschlag?
30–50 % auf Restaurant-Kalkulation. Unter 25 % meistens defizitär.
9. Wie stelle ich eine GoBD-konforme Bewirtungsrechnung aus?
Datum, Ort, Anlass, Teilnehmer, Speisen/Getränke getrennt, Steuersätze getrennt. Kunde setzt dann 70 % ab (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
10. Mittagstisch für Firmen – welches Vertragsmodell?
Rahmenvertrag 12 Monate, Kündigungsfrist, Preis pro Menü, Mindestabnahme pro Woche, Vortags-Bestellfrist, Monatsabrechnung.
11. Mehrweg im Catering – was sagt das VerpackG?
Für Take-away gilt Mehrweg-Angebotspflicht (§ 33 VerpackG). Im B2B-Catering oft ohnehin Mehrweg-Standard. Rückführquote dokumentieren. Details in #87 nachhaltige Verpackung.
12. Wie rechne ich B2B GoBD-konform ab?
E-Rechnung, GoBD-konforme Aufbewahrung, lückenlose Belegkette. Unser Kassensystem-Paket erfüllt die Anforderungen out of the box.
13. Fingerfood vs. Buffet – MwSt-Unterschied?
Nicht am Speisentyp, am Service. Fingerfood-Flying ohne Personal meist Lieferung (7 %). Fingerfood mit mehreren Servicekräften eher Dienstleistung (19 %). Steh-Buffet ohne Personal = Grenzfall Steuerberater.
14. Darf der Kunde kostenlos stornieren?
Ohne Stornoklausel: ja, bis zum Liefertermin. Staffelklausel im Vertrag ist Pflicht.
15. Wer haftet bei einer Lebensmittelvergiftung?
Der Produzent der Speisen. Produkthaftpflicht-Versicherung ist zwingend. HACCP-Dokumentation ist wichtigstes Beweismittel.
Wie hoch sind die typischen Margen im B2B-Catering?
Faustregel: 25-40 % Marge, höher als im Restaurant (15-25 %). Grund: planbare Mengen, weniger Verschnitt, vereinbarte Lieferzeiten. Mittagstisch-Verträge mit Büros: 6-12 € pro Person, bei 50 Personen täglich 300-600 € Tages-Umsatz mit hoher Plansicherheit. Negativ-Hebel: Liefer-Logistik bei mehreren Standorten.
Welche Verträge schließe ich mit B2B-Kunden?
Mindestens 6 Monate Laufzeit für Investitionssicherheit. Wichtige Klauseln: Mengen-Schwankungen (±15 % ohne Aufschlag), Preisanpassungs-Klausel an HVPI-Index (jährlich), Kündigungsfrist 8-12 Wochen, klare Allergen-Verantwortlichkeiten, Liefer-SLA (Toleranz ±15 Min). Vorlage über IHK-Catering-Verband. Anwaltsprüfung bei Verträgen über 50.000 € Jahresvolumen empfohlen.