Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte: LMIV-Compliance für 2026

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Allergenkennzeichnung ist seit Dezember 2014 Pflicht — und trotzdem sehen wir in unseren Kundengesprächen mit deutschen Gastronomen immer wieder dieselben…

Die 14 Hauptallergene laut LMIV (Anhang II)

Die Liste der kennzeichnungspflichtigen Stoffe ist abschließend in Anhang II der LMIV (EU-VO 1169/2011) geregelt — sie gilt EU-weit einheitlich und wird in Deutschland durch die LMIDV konkretisiert. Diese 14 Allergene und Unverträglichkeitsauslöser musst du in deiner Gastronomie kennzeichnen, sobald sie in einer angebotenen Speise oder einem Getränk enthalten sind:

Highlights aus diesem Beitrag

Ja — die LMIV verpflichtet implizit dazu, da das Personal allergiefähige Auskunft geben können muss. Faustregel: jährliche Schulung mit Doku, Quiz nach 3 Monaten. Im Service-Bereich gilt: Bei Allergiker-Anfrage NIE raten — wenn unsicher, nachfragen oder Alternativ-Gericht empfehlen. Die Haftung beim 'Ich glaube schon, dass keine Nüsse drin sind' ist enorm.

Verstöße gegen die LMIV/LMIDV werden in Deutschland durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bewehrt. Konkret regelt § 60 LFGB die Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten im Bereich Lebensmittelinformation. Der Höchstrahmen liegt bei bis zu 100.000 Euro pro Einzelverstoß bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Informationspflichten.

Rund 30 % der Reklamationen bei Lebensmittelüberwachungen in deutschen Gastronomiebetrieben betreffen formale Mängel in der Allergenkennzeichnung — von fehlender Kenntlichmachung bis zu unklaren Aushängen. Quelle: zusammengefasste Berichte der BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland.

Häufige Fragen

Welche Allergene muss ich kennzeichnen?

Die 14 Hauptallergene nach Anhang II der LMIV: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (inkl. Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen, Weichtiere. Die Verordnung gilt EU-weit und seit 2014 verpflichtend für alle gewerblichen Lebensmittelanbieter.

Reicht ein Hinweis 'Bitte fragen Sie unser Personal'?

Nein — das war bis 2014 zulässig, ist heute nicht mehr ausreichend. Du brauchst eine schriftliche Auflistung pro Gericht: in der Speisekarte direkt, als separate Allergen-Karte, als Aushang oder digital per QR-Code. Mündliche Auskunft ist nur als Ergänzung zulässig, nie als alleiniger Nachweis.

Was kostet ein Verstoß gegen die Allergenkennzeichnung?

Bußgeld bis 50.000 € pro Verstoß nach LFGB. In der Praxis: erstmaliger Verstoß bei Behördenkontrolle 250-2.500 €, Wiederholung deutlich höher. Bei Allergie-Schock eines Gastes mit Personenschaden zusätzlich straf- und zivilrechtliche Haftung. Eine ordentliche Allergen-Liste plus Mitarbeiterschulung ist die billigste Versicherung.

Wie kennzeichne ich auf der Online-Speisekarte?

Pro Artikel ein Symbol oder Buchstaben-Code (A=Gluten, B=Krustentiere, …) plus Legende. Bei Online-Bestellsystemen wie eigene Webshops oder Lieferando: Allergen-Tags pro Produkt im Backend pflegen. Wichtig: Konsistenz zwischen Speisekarte vor Ort, Webshop und Lieferplattformen. Inkonsistenz wird bei Kontrollen als Pflichtverstoß gewertet.

Was ist mit Spuren von Allergenen — muss ich das angeben?

Spurenangaben sind freiwillig, aber bei nachweisbarer Kontaminationsgefahr empfohlen. Beispiel: Wenn Nüsse in derselben Küche verarbeitet werden, ist eine Hinweis-Klausel sinnvoll. Praktisch: 'Kann Spuren von Erdnüssen, Schalenfrüchten und Sesam enthalten' als Standardfußzeile auf der Karte. Schützt dich rechtlich vor Anaphylaxie-Klagen.

Müssen meine Mitarbeitenden zu Allergenen geschult sein?

Ja — die LMIV verpflichtet implizit dazu, da das Personal allergiefähige Auskunft geben können muss. Faustregel: jährliche Schulung mit Doku, Quiz nach 3 Monaten. Im Service-Bereich gilt: Bei Allergiker-Anfrage NIE raten — wenn unsicher, nachfragen oder Alternativ-Gericht empfehlen. Die Haftung beim 'Ich glaube schon, dass keine Nüsse drin sind' ist enorm.

Wie funktioniert das mit Tagesgerichten und Aktionen?

Tagesgericht braucht dieselbe Allergenkennzeichnung wie reguläre Karte — auch bei Kreidetafel oder Aushang. Praxis-Lösung: Ein Standard-Template mit Allergen-Buchstabencodes vorbereiten und tagesaktuell ausfüllen. Bei spontaner Improvisation in der Küche: Allergen-Liste vor Ankunft des ersten Gastes finalisieren, sonst bist du im Risiko.